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Wiedergutmachung durch Staat, Landschaftsverbände und ESV

26.01.2015

Brief an die Landschaftsverbände: Endlich Wiedergutmachung leisten

Es ist Ihnen bekannt, dass der Bund willig ist, die Kirchen auch willig sind, die Länder sich bisher aber nicht dazu bereiterklärt haben, in diesen gemeinsamen Opferfonds einzuzahlen. Die Frage, die sich uns stellt: Ist der LVR willens, für die von ihm verursachten Opfer eine Geldzahlung - unabhängig von den Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern - an die Opfer zu leisten?
Sie wissen, dass im Johanna-Helenen-Heim der damaligen Orthopädischen Heil-, Lehr- und Pflegeanstalten Volmarstein, heute Evangelische Stiftung Volmarstein, etliche Behinderte unter zahlreichen Verbrechen zu leiden hatten. Diese Verbrechen, verübt an den nun wirklich wehrlosesten Menschen der Erde, sind großteils auf unserer Homepage www.gewalt-im-jhh.de veröffentlicht worden. Aber auch die Historiker Prof. Dr. Schmuhl und Dr. Ulrike Winkler haben in ihrem Buch „Gewalt in der Körperbehindertenhilfe - Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967“ diese Fälle dokumentiert. Unstrittig hat das Forscherduo aber auch dokumentiert, dass der LVR in seiner Aufsichtspflicht vollständig versagt hat. Zwar war er wohl gelegentlich bei der Anstaltsleitung vorstellig, hat aber nach unseren Erkenntnissen nicht zu einem einzigen Kind aus der Körperbehindertenschule irgendwelche Kontakte aufgenommen und nach dem Wohlergehen gefragt. Aus diesem Versäumnis heraus ist es überhaupt möglich geworden, dass diese Kinder überhaupt Opfer wurden. Ihnen wurde all das angetan, was eigentlich unvorstellbar ist und das schockiert auch heute noch jährlich weit über hunderttausend Besucher unserer Homepage.
Folgen dieser Verbrechen sind in vielen Fällen Armut wegen unzureichender oder fehlender Schul- oder Berufsausbildung. Dadurch wurde den Betroffenen die Eingliederung in den Arbeitsmarkt verbaut oder sie hatten lediglich die Chance, irgendwelche Hilfsarbeitertätigkeiten auszuführen. Einige behinderte Kinder wurden medizinisch völlig falsch behandelt und sind auch aus diesem Grunde heute, im Alter, viel gebrechlicher, als sie eigentlich hätten sein dürfen. Andere Behinderte haben nie den Fuß in die soziale Gesellschaft bekommen, weil sie nach Ansicht der Mitmenschen „Macken“ aufwiesen, die sie zu Sonderlingen stempelten. Auch haftete jahrzehntelang den Opfern der Makel an, dass sie „Heimkind“ waren. Dieser Begriff war bis Ende der 80er Jahre mit Vorurteilen behaftet.
So hat der Landschaftsverband also Opfer hinterlassen, die wohl bis zu ihrem Lebensende Opfer bleiben werden. Sie sind arm, sie waren arbeitslos, sie sind besonders hilfebedürftig, sie brauchen jetzt endlich echte finanzielle Hilfe, um einen würdigen Lebensabend zu verbringen. Es ist ein Skandal, dass seit der Aufarbeitung dieser Verbrechen a) die behinderten Opfer jahrelang unberücksichtigt blieben und sie nun b) „wie die Fliegen sterben“, ohne dass ihnen finanziell geholfen wird. Diese Hilfe könnte beispielsweise behinderten Opfer, die nun in den Heimen liegen, ein zusätzliches Taschengeld zukommen lassen, damit sie ihre Heimzeit erträglicher erleben können. Andere sind auf Hilfsmittel angewiesen, die von den Krankenkassen nicht ausreichend bezahlt werden. Ein Kind, dem ein Trommelfell mit dem Prankenhieb der Lehrerin zertrümmert wurde, bekommt zwar bei Bedarf ein Hörgerät. Allerdings ist dieses wenig dazu angetan, sich damit auch in der Öffentlichkeit zu zeigen. Erst in der gehobenen Preisklasse sind diese Geräte fast unsichtbar. Es genügt schon, wenn sie ihre Hauptbehinderung „zu Markte tragen“ müssen. Die Liste des Bedarfs ist unendlich.
Bitte teilen Sie uns mit, ob der LVR in Anerkenntnis seines Versagens dazu bereit ist, für die Opfer des Johanna-Helenen-Heims endlich erste Leistungen zu erbringen, bevor kein Opfer mehr lebt.

Kompletter Brief     pdf1 LVR     pdf2 LWL

Antwort Landschaftsverband Rheinland vom 10.02.2015
(Posteingang 23.02.2015)

“Leider waren die bundesweiten Initiativen zur Errichtung eines entsprechenden Fonds bisher noch nicht erfolgreich, zuletzt konnte sich z. B. die Arbeits- und Sozialminister-Konferenz nicht auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen.
Ich bedaure das sehr und werde es zum Anlass nehmen, den politischen Gremien des Landschaftsverbandes Rheinland einen Grundsatzbeschluss zur Abstimmung vorzulegen, damit der LVR seiner Verantwortung auch mit einer Beteiligung an einem entsprechenden neuen Fonds gerecht werden kann. Bei der Errichtung des Fonds „Heimerziehung" geschah dies ja bereits durch vielfältige Aktivitäten von der Realisierung der Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder im Rheinland bis hin zur finanziellen Beteiligung an den Fondsmitteln.”

Kompletter Text auch zum Kopieren von Textpassagen
hier klicken

Der Minister hofft, ist zuversichtlich, wünscht sich - zu spät für tote Heimopfer
Rede des Sozialministers NRW zum Thema “Heimkinderfonds für erlittenes Leid von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Psychiatrie in den Jahren 1949 - 1990”

pdf.-Datei         doc.-Datei

Brief des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Thüringen: 2016 Zahlungen für Opfer

im Auftrag von Frau Ministerin möchte ich Sie über den Stand der Beratungen zur Schaffung eines Hilfesystems für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit von 1949 bis 1975 (Bundesrepublik Deutschland) bzw. 1949 bis 1990 (DDR) in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. stationären psychiatrischen Einrichtungen untergebracht waren und Unrecht und Leid erfahren haben, informieren.
Zu Ihren konkreten Fragen kann ich Ihnen allerdings gegenwärtig keine Auskunft erteilen, da die Gespräche und Verhandlungen zwischen Bund, Ländern und Kirchen in diesen Fragen noch nicht abgeschlossen sind.

Kompletter Brief als PDF Datei

Privater Kommentar des Webmasters hier klicken und scrollen

Wie lange muten Staat, Länder und Kirchen den Opfern weiteres Warten auf Opferhilfe zu?

Freie Arbeitsgruppe JHH am 20. März 2016

Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit,
Frauen und Familie
Freistaat Thüringen
Telefax: 03613798820

Stiftung zur Vergabe von Mitteln an behinderte und zwangsweise in die Psychiartrie eingewiesene Heimopfer - Ihr Zeichen: 23-6438/71-4-82308/2015


Sehr geehrte Frau Ministerin Werner,

nach Ihrem Schreiben vom Dezember 2015 ist inzwischen wieder ein viertel Jahr ins Land gegangen. Noch immer warten Opfer auf Mittel aus dem Stiftungsfonds. Weil immer mehr Opfer sterben, hat sich in unserer Gruppe die Vermutung gefestigt, dass eindeutig auf die „Biologische Lösung“ gesetzt wird, um die Zahl der Anspruchssteller zu verringern.

Nicht nur unsere Gruppe betrachtet es als einen Skandal, dass die Auszahlungsmodalitäten immer noch nicht geregelt sind. Wie lange muten Staat, Länder und Kirchen es den Opfern noch zu, wenigstens die ungerechte Summe von 9000,-€ zu beantragen? Ist es nicht eh schon ein Skandal, dass diese Gruppen gegenüber der aus dem Bereich der Erziehungshilfe eindeutig benachteiligt werden? Können die Verantwortlichen nicht nachvollziehen, dass insbesondere behinderte Opfer viel höhere Kosten aufbringen müssen, um mehr schlecht als recht ihren Lebensabend zu gestalten. Sie sind nämlich in den meisten Fällen auf Hilfe angewiesen. Um diese Kräfte bei Laune zu halten und möglicher Willkür nicht ausgesetzt zu sein, müssen Gelder gezahlt werden können, die ein gewisses Wohlwollen erzeugen.

Im Mai veranstaltet unsere „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ eine Pressekonferenz zum 10jährigen Bestehen der Gruppe. Dass diese Gruppe so lange existieren muss, ist ein Armutszeugnis für alle Institutionen, die angeblich den Opfern helfen wollen. Wir werden im Rahmen der Konferenz diese Skandalchronik auflisten.

Vielleicht gelingt es Ihrem Haus, dafür zu sorgen, dass wir endlich verkünden können, dass der Stiftungsfonds in Anspruch genommen werden kann.

Wie alle, so wird auch dieser Brief ins Internet gestellt.
Mit freundlichen Grüßen
 
         Helmut Jacob

Kobinet: Entwürdigendes Geschacher um Hilfen für ehemalige Heimkinder
Posted on May 25 2016
Veröffentlicht am Donnerstag, 28. April 2016 von Ottmar Miles-Paul
© kobinet/omp (Copyrightfreigabe liegt vor)

Berlin (kobinet) 10.000, 9.000, 5.000, 7000, 8.000 oder am Ende 8.500 Euro? So sehen die Zahlen aus, die im mittlerweile äußerst unwürdigen Gechacher in Sachen Anerkennung und Hilfe ehemaliger Heimkinder in Behinderteneichrichtungen und Psychiatrien hin- und hergeschoben werden. Und ein Ende des Geschachers scheint immer noch nicht in Sicht, obwohl schon viele der Betroffenen mittlerweile gestorben sind. Heute versucht die Finanzministerkonferenz anscheinend einen weiteren Kompromiss nach dem letzten faulen Kompromiss zu finden.

Das klingt äußerst kompliziert und ist für die Betroffenen, die leidvolle und entwürdigende Erfahrungen als Kinder und Jugendliche in Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien machen mussten, nicht nur schwer nachzuvollziehen, sondern auch äußerst entwürdigend. Und dabei wäre es doch ganz einfach, finden viele der ehemaligen Heimkinder. Man könnte einfach die Beträge nehmen, die ehemalige Heimkinder, die Unrecht und Leid in Jugendhilfeeinrichtungen erleben mussten, als Grundlage für die Anerkennung und Hilfe der Heimkinder aus Behinderteneinrichtungen und Psychiatrien nehmen. Das wäre ganz im Sinne der Gleichstellung und alles andere ist auch nicht nachvollziehbar. Dann hätten sie Anspruch auf einen Einmalbetrag von 10.000 Euro und auf Rentenersatzleistungen je nach geleisteter und nicht rentenversicherter Arbeit in den Einrichtungen von bis zu 25.200 Euro. Doch das scheint den verschiedenen Akteuren (Bund, Länder und Kirchen) zu teuer zu sein, deshalb wird schon seit Monaten in unwürdiger Weise und mit steigendem Unmut der Betroffenen um die entsprechenden Hilfen geschachert. In dieser Zeit bleiben die mittlerweile älter gewordenen mit zum Teil erheblichen Einschränkungen lebenden ehemaligen Heimkinder ohne jegliche Anerkennung und Hilfe. Und: immer mehr sterben, ohne jegliche Anerkennung und Hilfe - von Entschädigung ist erst gar nicht die Rede -, dies könnten mittlerweile fast 20 Prozent sein.

Bei verschiedenen ...
hier weiterlesen

Bundesverband evangelische Behindertenhilfe begrüßt Errichtung der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“
18. Juni 2016
Anerkennung und Unterstützung für ehemalige Heimkinder mit Behinderung oder psychischer Erkrankung wichtig und überfällig ...
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Die “Freie Arbeitsgruppe JHH 2006” hat kritisch nachgefragt:

Sehr geehrter Herr Dr. Schneider,

unsere „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“, eine Gruppierung behinderter ehemaliger Heimkinder und ehemaliger Mitarbeiter/-innen, hat aufmerksam den Artikel auf Ihrer Plattform gelesen.

Es bleiben Fragen, um deren Beantwortung wir Sie bitten.

1. Sie schreiben: „Von dem 2012 eingerichteten Fonds Heimerziehung waren Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung ausgeschlossen, da dort nur ehemalige Heimkinder aus Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe antragsberechtigt waren. Der BeB hat sich gemeinsam mit der Diakonie Deutschland seit langem mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass diese Ungerechtigkeit korrigiert wird und Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung eine ähnliche Unterstützung erhalten.“
Zu Ihrem Engagement können wir keine Anhaltspunkte finden. Auf unserer HP www.gewalt-im-JHH.de hätten wir entsprechende Aktivitäten Ihres Verbandes sofort veröffentlicht.

Weiter: Hier klicken

Der Bundesverband hat per E-Mail am 23. Juni 2016, sehr rasch nach der Nachfrage, geantwortet:

Sehr geehrter Herr Jacob,

anbei übersende ich Ihnen wie gewünscht „Belege“ für das Engagement des BeB, und zwar eine Pressemitteilung vom 18.03.2010, die wir vor dem Hintergrund der Geschehnisse im Johanna-Helenen-Heim der Evangelischen Stiftung Volmarstein verschickt haben, sowie eine gemeinsam mit der Diakonie Deutschland am 24.11.2014 versandte Pressemitteilung, in der wir uns sehr deutlich für das gleiche Recht auf Anerkennung für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung, die als Kinder und Jugendliche in Heimen Unrecht und Leid erfahren haben, eingesetzt haben.Welche Belege gibt es denn für das „Störfeuer“ seitens der Kirchen?

Was Ihre anderen Fragen betrifft, wird die gemeinsame Arbeitsgruppe Bund, Ländern und Kirchen beim BMAS am 15. Juli erneut tagen und die genauen Regelungen der Stiftung „Anerkennung und Hilfe“ beschließen.

Mit freundlichen Grüßen
Thomas Schneider

Beiliegend waren zwei Dateien, aus denen die Aktivitäten des BeB ersichtlich sind:

Pressemitteilung 1: Hier klicken   Pressemitteilung 2: Hier klicken
 

Wer, wenn nicht Sie, kann wieder Gerechtigkeit herstellen?

Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin!

Am 16. Juni dieses Jahres wurde im Bundeskanzleramt über die Höhe der Leistungen für oben genannte Gruppe entschieden. Der Kreis hat sich auf eine Pauschalhilfe von 9000 € und auf einen Rentenausgleich von maximal 5.000 € geeinigt.

Dies ist eine Ungerechtigkeit und wird nicht nur von behinderten Opfern auch so gesehen, weil die Opfer aus dem Bereich der Erziehungshilfe Pauschalleistungen von 10.000 € und Rentenersatzleistungen von bis zu 25.000 € erhalten haben. Offensichtlich hat man Sie über diese Ungerechtigkeit nicht informiert, sonst hätten Sie dieser Entscheidung mit Sicherheit nicht zugestimmt.

Weiterlesen: hier klicken

 

15 Fragen an die Stiftung “Hilfe und Anerkennung”

Am 15. Juni tagt im Bundesfamilienministerium ein Gremium, welches über die Modalitäten der Vergabe von Stiftungsgeldern entscheidet.
Die "Freie Arbeitsgruppe JHH 2006" (FAG JHH 2006) und der "Verein ehemaliger Heimkinder e.V." (VeH) werden von dem Filmemacher Peter Henselder, Berlin, selbst Heimopfer vor diesem Gremium vertreten. Zuvor wurden 15 Fragen erarbeitet. Dafür die Konferenz lediglich eine Stunde vorgesehen ist, hat Peter Henselder diese Fragen schon an die Gremiumsmitglieder weitergeleitet. Die FAG und der VeH werden die Antworten veröffentlichen. Peter Henselder auch auf diesem Wege Dank für sein Engagement!

Fragen:

01. Die ungerechte Auszahlungssumme in Höhe von 9.000 € wird mit einem vereinfachten Antragsverfahren begründet.
Kann dieses VEREINFACHTE Verfahren konkret und für jedes Opfer verständlich erläutert werden?

02. Wird oder ist bereits sichergestellt, dass die Leistungen nicht mit anderen Sozialleistungen (z.B. Sozialhilfe, Arbeitslosengeld, Rente) verrechnet werden?

03. Können Opfervertreter jene Opfer vertreten, die aus den verschiedensten Gründen (z.B. fehlende Schreibkraft, geistige Behinderung) diese Anträge nicht selbst stellen können?

04. Sind zur Vereinfachung des Verfahrens Gruppenanträge unter Beifügung bereits vorhandener Erlebnisberichte möglich? Wenn nein, warum eigentlich nicht?

05. Wird sichergestellt, dass die Opfervertreter für ihre Bemühungen (Porto, Telefongespräche) maximal 10 € pro Opfer nehmen dürfen?

06. a) Werden Fragebögen benötigt?
b) Wird auf peinliche Fragen, die den sexuellen Bereich berühren, verzichtet?
c) Wann und wo werden diese Fragebögen zur Kontrolle im Internet abrufbar sein?

07. Was geschieht mit den erhobenen Daten? Wo und wie werden diese gesichert, wie lange bleiben sie gespeichert?

08. Welche Anlaufstellen mit welchen konkreten Adressen einschließlich e-Mailadresse und Telefaxnummer werden wo eingerichtet?

09. Ab wann kann konkret die Antragstellung erfolgen?

10. Werden die Anlaufstellen personell so aufgestellt, dass die
Bearbeitungszeit nicht länger als 4 Wochen dauert? (Jeden Monat sterben weitere Opfer, die überhaupt keine Geldleistungen erhalten!)

11. Ab wann und in welcher Form erfolgt die Öffentlichkeitsarbeit der Anlaufstellen?

12. Werden Anzeigen geschaltet, Zeitungen, TV und Rundfunkanstalten in regelmäßigen Abständen über die relevanten Punkte des Fragebogens informiert und verständlich aufgeklärt?

13. Wird sich darum bemüht, den Begriff “Entschädigung” im Zusammenhang mit dem sogenannten Stiftungsfonds zu meiden und somit Falschmeldungen der Presse zu verhindern?

14. Welche Auszahlungsfristen sind nach der Antragstellung vorgesehen?

15. Es ist bekannt, dass auch behinderte Heimkinder (für Volmarstein dokumentiert) und Opfer der Psychatrie Zwangsarbeit leisten mussten. Ohne diese Zwangsarbeit hätte bespielsweise ein Heim für Behinderte gar nicht arbeitsfähig und damit existenzfähig sein können.
Frage: Wenn Ehemalige in den Heimen der Behindertenhilfe und/oder der Psychiatrie gearbeitet haben, ohne dass Lohn oder Abgaben bezahlt wurden, warum bekommen diese dann einen Pauschalbetrag über 3.000 bis 5.000 Euro und nicht berechnet nach Monaten, wie andere Ehemalige auch?

 

Information über den Stiftungsfonds für Leistungen an behinderte Heimopfer

Liebe ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler aus dem Johanna-Helenen-Heim!

Liebe ehemaligen Schülerinnen und Schüler in der Bundesrepublik, die in den Nachkriegsjahrzehnten als behinderte Kinder misshandelt wurden!

Wir wissen, dass unsere HP www.gewalt-im-jhh.de von vielen ehemaligen Heimkindern gelesen wird. So dürfte inzwischen bekannt sein, dass es ab Januar 2017 finanzielle Hilfe für den behinderten Opferkreis gibt. Die Höhe beträgt 9.000 Euro. Über die Verfahrensweise zur Antragstellung wird Mitte Juli, also in den nächsten Tagen, entschieden. Wir halten Euch auf dem Laufenden und werden alle Informationen auf unserer Homepage 3 auf der Seite „Wiedergutmachung“ (den linken Reiter anklicken) am Ende der Seite eintragen.

Hier der direkte Link:

http://www.gewalt-im-jhh.de/hp3/Wiedergutmachung_durch_Staat__/wiedergutmachung_durc h_staat__.html

Alle Volmarsteiner, von denen wir eine E-Mail erhalten, werden dieses Schreiben bekommen. Wenn die Verfahrensweise feststeht, werden wir alle in unserem Adressenbestand befindlichen ehemaligen Mitschülerinnen und Mitschüler in schriftlicher Form informieren. Wir werden Ihnen aufzeigen, wie die Antragstellung funktioniert. Wer möchte, kann uns mit der Abwicklung des Antrages beauftragen. Wir würden unter Hinweis auf das Buch der Historiker und unserer Homepage eine Sammel-Antragstellung durchführen. Aber nähere Einzelheiten hierzu etwa Oktober/November dieses Jahres.

Unsere HP-E-Mail-Adresse lautet: email@gewalt-im-jhh.de

Herzliche Grüße

Freie Arbeitsgruppe JHH 2006

i. A. Helmut Jacob

 

Bitte diesen Blog Beitrag überall veröffentlichen.

Friss oder stirb! – Behinderte Heimopfer als Menschen zweiter Klasse

„Es war alles fertig“, so der Berliner Dokumentarfilmer Peter Henselder. Er vertrat den Verein ehemaliger Heimkinder e.V. und die Freie Arbeitsgruppe JHH 2006, beides Opfervertreter bei einer Ausschusssitzung im Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 15. Juli dieses Jahres.

Henselder: “Selbst die PDF-Datei mit der Zusammenfassung des Regierungsbeschlusses zur Einrichtung einer Stiftung für behinderte Opfer lag bereits vor.“

Änderungswünsche wurden laut Henselder gar nicht berücksichtigt. Lediglich in einem neu einzurichtenden „Lenkungsausschuss“ sollen Opfervertreter mitreden dürfen. Die ungerechten Leistungskürzungen wurden mit einer Vereinfachung des Antragsverfahrens begründet. Summa summarum erhalten behinderte Heimopfer aus den Nachkriegsjahrzehnten 9.000 € Stiftungsgelder und weitere 3.000 € für eventuelle Zwangsarbeit. Die Volmarsteiner Arbeitsgruppe hat Bundeskanzlerin Merkel in einem Brief auf diese Ungerechtigkeit hingewiesen. Sie hat bisher nicht geantwortet.

Helmut Jacob, derzeitiger Sprecher der Freien Arbeitsgruppe JHH 2006: “Dass bereits behinderte Kinder schwerste Zwangsarbeiten ausführen mussten, die auch im Detail dokumentiert sind, scheint unter den Tisch gefallen zu sein.“

In welchem Rahmen damals gequälte und heute teils schwerstbehinderte Männer und Frauen ihre Ansprüche mit Hilfe Vertrauter einfordern können, muss die Praxis zeigen. Jacob dazu: „Wir werden Sammelanträge stellen mit Verweis auf die Homepage der Arbeitsgruppe und auf das Buch der Historiker Professor Hans-Walter Schmuhl und Dr. Ulrike Winkler, Gewalt in der Körperbehindertenhilfe – Das Johanna-Helenen-Heim in Volmarstein von 1947 bis 1967.“

 

Privater Kommentar des Webmasters:

Vom „Runden Tisch Heimerziehung“ unter Vorsitz von Antje Vollmer 2008 – 2010 wurde die Gruppe Behinderter und zwangsweise in die Psychiatrie Eingewiesener rüde ausgeschlossen. Die drei Vertreter der Opfer aus dem Bereich der Erziehungshilfe und ihre Stellvertreter spielten eher eine Statistenrolle. Sie wurden ausgesucht und auf Kurs getrimmt. Als es darum ging, die Vereinbarung zu unterschreiben, wurden sie noch auf dem Hausflur erpresst: Entweder Ihr unterschreibt oder es gibt gar nichts!

Wer damals den Lenkungsausschuss einberufen und über dessen Zusammensetzung entschieden hat, entzieht sich der Öffentlichkeit. Die dort Agierenden wurden von den meisten Opfern abgelehnt. Besonderen Unmut zog der Ausschussvorsitzende Prof. Peter Schruth auf sich, weil er bereits am „Runden Tisch Heimerziehung“ kaum Engagement für die Heimopfer zeigte. Erst nach Beendigung des Runden Tisches kam ihm die Erleuchtung, dass er sich nicht mit Ruhm bekleckert haben kann.

http://www.gewalt-im-jhh.de/hp2/Runder_Tisch_Heimkinder__Vollm/Die_Metamorphose_des_Pro fessors_-_Verzichtserklarung_140112.pdf

Es ist zu erwarten, dass auch der Vorsitzende des Lenkungsausschusses für die Vergabe von Mitteln an Behinderte und Opfer der Psychiatrie sorgfältig ausgesucht wird oder bereits feststeht, damit mögliche Forderungen direkt abgebürstet werden.

Beschlüsse über die Stiftung und die Regularien
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