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Das Unrecht auch an den behinderten Heimkindern 1949-1975

Deutschland Deine Kinder (7)
BERLIN. (hpd) Neben Kindern, die in Heime der DDR eingewiesen wurden, blieben bisher auch andere unbeachtet: Kinder mit Behinderungen, untergebracht in Heilpädagogischen Einrichtungen. Ihnen widmet sich der 7. Teil der Serie. Das Unrecht auch an den behinderten Heimkindern 1949-1975 geschah in unserer Demokratie – nur waren die Kinder dennoch entrechtet.
Im evangelischen Johanna-Helenen-Heim - im Sinne des Soziologen Erving Goffman eine Institution, die sämtliche Lebensäußerungen kontrollierte und einem störungsfreien Betriebsablauf unterwarf -, fand bereits im März 2010 wissenschaftliche Aufklärung für die Zeit 1947-1967 statt.
Und, galt es bisher das Bewusstsein für ebenbürtige Menschenrechte von Behinderten zu schärfen, so begegnete der selbst betroffene Klaus Dickneite dem Vorwurf einer neuen Form: Benennung der Behinderung sei Diskriminierung. ...
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hpd.de/node/11394?page=0,0
Eine Studie über Gewalt in der Körperbehindertenhilfe
Dem Engagement von ehemaligen Heimkindern des Johanna-Helenen-Heimes in Volmarstein in Nordrhein-Westfalen ist es zu verdanken, dass eine wissenschaftlich Studie über das evangelische Heim für körperbehinderte Kinder in Auftrag gegeben wurde. Die HistorikerInnen Prof. Dr. Hans-Walther Schmuhl und Dr. Ulrike Winkler haben eine umfassende Forschungsarbeit über das evangelische Johanna-Helenen-Heim von 1947-1967 verfasst, die 2010 veröffentlicht wurde. Dabei haben sie nicht nur Akten untersucht, sondern auch ehemalige Heimkinder und ehemaliges Personal befragt. (7) Beide Wissenschaftler finden die Ausklammerung der Behindertenheime durch den Runden Tisch Heimerziehung nicht nachvollziehbar, zudem sei die Gruppe keineswegs marginal gewesen.
Die Einweisungswege in die heilpädagogischen Heime waren in diesem Zeitraum immer noch von eugenischem Gedankengut der NS-Zeit beeinflusst. Die Diagnostik war fragwürdig, Unterernährung und unzureichende Bildung konnten z.B. zu einer Einstufung als „geistig behindert“ führen. Verhaltensauffälligkeiten infolge von Vernachlässigung und Misshandlung wurden u. U. als vererbte, genetisch begründete, moralische Minderwertigkeit klassifiziert. Erst 1961 wurde eine Heimaufsicht verpflichtend durch die Landesjugendämter, 1963 wurde das Haus erstmals untersucht, jedoch sei es bei dieser Untersuchung um die Abstände der Handtuchhalter gegangen und nicht um die Lebensqualität der Kinder.
http://
hpd.de/node/11394?page=0,1