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Antwort der Freien Arbeitsgruppe JHH 2006 am 26.08.2011

Diakonisches Werk der EKD                          Vorsitzender des Rates der EKD

Präsident Johannes Stockmeier                     Präses Nikolaus Schneider

Reichensteiner Weg 24                                  Herrenhäuser Str. 12

14195 Berlin                                                  30419 Hannover

Telefax: 030 830 01-555                               Telefax: 0511 2796-755

 

Ihr Schreiben vom 02. August 2011

 

Sehr geehrte Herren,

in Ihrem Schreiben vom 02. August 2011, laden Sie zu „einem gemeinsamen öffentlichen Akt am 11. September 2011, 15.00 Uhr in der Französischen Friedrichstadtkirche“ ein. Über die Evangelische Stiftung Volmarstein wurde diese Einladung auch an zwei Mitglieder der „Freien Arbeitsgruppe JHH 2006“ (FAG JHH 2006) weitergegeben. Wir teilen schon heute mit, dass die Eingeladenen an der Veranstaltung teilnehmen wollen. Aus dem Veranstaltungsplan ist ersichtlich, dass auch Opfer das Wort erhalten sollen. Darum bitten wir Sie, für Herrn Klaus Dickneite, Ostergrube 2, 33559 Hannover, Sprecher der Volmarsteiner behinderten Heimopfer - der allerdings auch in der breiten Öffentlichkeit als Sprecher der behinderten Opfer anerkannt ist - Redezeit einzuplanen und ihm das Wort im Rahmen dieser Veranstaltung zu geben. Sollte dies nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte unter Darlegung Ihrer Entscheidungsgründe.

Des Weiteren betont die FAG JHH 2006:

Wir lehnen schon jetzt Ihre Entschuldigung ab, weil Sie an unzureichende Wiedergutmachungs-absichten geknüpft ist. Der Arbeitsgruppe reicht es nicht, eventuelle Entschädigung aus dem Opferfonds zu erhalten. Der Entschädigungsbetrag ist in der Höhe begrenzt und wird auch nur unter Bedingungen, beispielsweise des noch heute bestehenden Leidensdruckes und bei Bedürftigkeit bewilligt. Wir fordern eine Opferrente von monatlich 400 Euro bis zum Lebensende und die Absicherung eines würdigen Lebensabends, falls es zu einer erneuten Heimunterbringung kommen sollte. Sie haben nicht zu erkennen gegeben, dass Sie diese Forderungen unterstützen. Auch darum lehnen wir Ihre Entschuldigung ab. Die an vielen behinderten Volmarsteiner Klein- und Schulkindern verübten Verbrechen sind inzwischen nicht mehr strittig. Entsprechende Dokumentationen liegen Ihnen vor. Angesichts der erlebten Scheußlichkeiten sind die Forderungen unserer Arbeitsgruppe mehr als gerechtfertigt und werden von jedem Menschen mit moralischen Regungen anerkannt und unterstützt. Wir fordern Sie auf, diese Forderungen ebenfalls zu unterstützen und aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Erst dann können wir Ihre Entschuldigung akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

(Helmut Jacob)                  

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