Homepage 1
Homepage 3

Homepage 2
Warnung vor Trigger!
Aktuelles
Wir informieren Sie
Anlaufstellen Heimopfer
ESV in der Pflicht
BM Frank Hasenberg
Presse-RF-TV-Filme
Mediathek FAG
Textdokumente
Buch 2. Auflage
Opferfonds-Verteilung
Enschuldig abgelehnt
Keine Opferrente
Boykott Fondsverteilung
Abstimmung über RTH
Marianne-Behrs-Haus
Erinnerung ans JHH
Marianne Behrs ist tot
R. Tisch Volmarstein
- Aktivitäten Wetter
- Aktivitäten EN-Kreis
- Aktivitäten LWL/LVR
- Aktivitäten EKD/DW
Anwalt für Heimopfer
Sexuelle Gewalt JHH
Erinnerungen
- Erinnerung Helga S.
- Erinnerungen BM
- Gewalt in Klinik OAV
6. Treffen August 2010
7. Treffen Okt. 2011
-Wiedergutm. Staat
Wiedergutmachung
-Wiedergutm. Kirchen
Blick - Tellerrand 4
Blick - Tellerrand 5
Blick - Tellerrand 6
Blick - Tellerrand 7
Blick - Tellerrand 8
Kappeler-Schäfer 2
Webmaster privat
R.Tisch Heimkinder
- Kappeler Kritik RTH
R.Tisch sex. Missbr.
Meinungen
Bücher und Meinungen
Offene Vorgänge
Bußaufruf D. Schäfer
Jaschko ist tot
Archiv
Einladung VEH
Ostergruß 2011
Weihnachtsgruss 2012
Weihnachtsgruß 2011
Weihnachtsgruß 2013
Aktivitäten der Evangelischen Kirche / des Diakonischen Werkes

Antwort der Freien Arbeitsgruppe JHH 2006 am 26.08.2011

Diakonisches Werk der EKD                          Vorsitzender des Rates der EKD

Präsident Johannes Stockmeier                     Präses Nikolaus Schneider

Reichensteiner Weg 24                                  Herrenhäuser Str. 12

14195 Berlin                                                  30419 Hannover

Telefax: 030 830 01-555                               Telefax: 0511 2796-755

 

Ihr Schreiben vom 02. August 2011

 

Sehr geehrte Herren,

in Ihrem Schreiben vom 02. August 2011, laden Sie zu „einem gemeinsamen öffentlichen Akt am 11. September 2011, 15.00 Uhr in der Französischen Friedrichstadtkirche“ ein. Über die Evangelische Stiftung Volmarstein wurde diese Einladung auch an zwei Mitglieder der „Freien Arbeitsgruppe JHH 2006“ (FAG JHH 2006) weitergegeben. Wir teilen schon heute mit, dass die Eingeladenen an der Veranstaltung teilnehmen wollen. Aus dem Veranstaltungsplan ist ersichtlich, dass auch Opfer das Wort erhalten sollen. Darum bitten wir Sie, für Herrn Klaus Dickneite, Ostergrube 2, 33559 Hannover, Sprecher der Volmarsteiner behinderten Heimopfer - der allerdings auch in der breiten Öffentlichkeit als Sprecher der behinderten Opfer anerkannt ist - Redezeit einzuplanen und ihm das Wort im Rahmen dieser Veranstaltung zu geben. Sollte dies nicht möglich sein, informieren Sie uns bitte unter Darlegung Ihrer Entscheidungsgründe.

Des Weiteren betont die FAG JHH 2006:

Wir lehnen schon jetzt Ihre Entschuldigung ab, weil Sie an unzureichende Wiedergutmachungs-absichten geknüpft ist. Der Arbeitsgruppe reicht es nicht, eventuelle Entschädigung aus dem Opferfonds zu erhalten. Der Entschädigungsbetrag ist in der Höhe begrenzt und wird auch nur unter Bedingungen, beispielsweise des noch heute bestehenden Leidensdruckes und bei Bedürftigkeit bewilligt. Wir fordern eine Opferrente von monatlich 400 Euro bis zum Lebensende und die Absicherung eines würdigen Lebensabends, falls es zu einer erneuten Heimunterbringung kommen sollte. Sie haben nicht zu erkennen gegeben, dass Sie diese Forderungen unterstützen. Auch darum lehnen wir Ihre Entschuldigung ab. Die an vielen behinderten Volmarsteiner Klein- und Schulkindern verübten Verbrechen sind inzwischen nicht mehr strittig. Entsprechende Dokumentationen liegen Ihnen vor. Angesichts der erlebten Scheußlichkeiten sind die Forderungen unserer Arbeitsgruppe mehr als gerechtfertigt und werden von jedem Menschen mit moralischen Regungen anerkannt und unterstützt. Wir fordern Sie auf, diese Forderungen ebenfalls zu unterstützen und aktiv an der Umsetzung mitzuwirken. Erst dann können wir Ihre Entschuldigung akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen

i.A.

(Helmut Jacob)                  

Originalbrief hier klicken

Pressemitteilung hier klicken

Opferfonds der Bundesregierung und der Kirchen für ehemalige Heimkinder

„Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ fordert: Bezahlt die Opfer direkt

Behinderte Heimopfer erhalten keine Mittel aus dem Opferfonds

 Von 2008 bis 2010 tagte der „Runde Tisch Heimerziehung“ (RTH) unter Vorsitz der Pastorin Antje Vollmer. Die meisten Opfer, die sich öffentlich zu Wort melden, fühlen sich von ihr und dem RTH „über den Tisch gezogen“ und erneut gedemütigt. 120 Millionen Euro wurden auf Empfehlung des RTH vom Bund, den Ländern und den Kirchen in den Opferfonds eingezahlt, 10% davon für die Verwaltung des Fonds wieder einkasssiert. Auch diese Lösung findet unter den Opfern nur geringe Zustimmung. Die Gruppe der behinderten Heimopfer war am „Runden Tisch“ unerwünscht und wurde schriftlich abgewiesen. Sie erhält aus diesem Fonds keine Mittel.

In einem Schreiben an den Bundesverband Diakonie, mit ähnlich lautendem Inhalt an die Evangelische Stiftung Volmarstein, verlangt die „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ die Rückforderung der in den Opferfonds eingezahlten Gelder. Diese Opferinitiative vertritt körperbehinderte Kinder, die nach dem Krieg bis 1965 physischer, psychischer und sexueller Gewalt ausgesetzt waren. Die Vorgängerorganisation des Diakonischen Werkes, die „Innere Mission“, war Trägerin der meisten Evangelischen Behinderteneinrichtungen.

Wortlaut dieses Schreibens: hier klicken

 Siehe dazu auch:

Dierk Schäfer: “Volmarstein, wo bleibt dein Beitrag für deine Opfer? Fremdzahlen gilt nicht.”
Da ist wohl was dumm gelaufen…
… für die Volmarsteiner Anstalten. Dem Vernehmen nach haben sie für die Diakonie in den Heimkinder-Fonds eingezahlt. Doch das war wohl falsch. Denn aus dem Fonds werden keine ehemaligen Heimkinder aus Behindertenheimen bedient.
hier klicken 

Antwort

kopierfähiger Text hier klicken

Antwort ESV

kopierfähiger Text hier klicken

 Rückfragen an das Diakonische Werk und die Evangelische Sitftung Volmarstein am 25. Juli 2013

Ihre Antworten vom 16.07.2013 (Diakonie Bundesverband) und 18.07.2013 (Evangelische Stiftung Volmarstein)

Sehr geehrte Damen und Herren,

da Ihre Antworten fast gleichen Inhalts sind, erlaube ich mir arbeitserleichternd, Ihnen zusammen zu erwidern.

Ihre Antwort auf unser Schreiben vom 31. Mai 2013 wirft mehr Fragen auf, als es unsere beantwortet.

1. Es fehlen Belege dafür, dass Sie sich wirklich am Runden Tisch für die Belange der behinderten Heimopfer eingesetzt haben. Aber wenn Ihre Mitteilung zutrifft, möchten wir gern belegt haben, mit welchen Mitteln und Worten es der Diakonie und der ESV nicht gelungen ist, Frau Vollmer als Leiterin  des Runden Tisches davon abzubringen, ausschließlich Erziehungsheime zu thematisieren und nicht die Zustände in den Behindertenheimen.


2. Wir wüßten zudem gern, ob die Einrichtungen für Behinderte tatsächlich Geld in den Heimkinderfonds eingezahlt haben, wenn ja, ob der Fonds das Geld zurücküberwiesen hat, und schließlich, ob das Geld der Behindertenheime nun direkt an die Antragsteller aus diesen Heimen geht oder ob diese Behinderten weiter behindert werden, die paar Kröten zu erhalten. Bitte aber auch dafür Belege! Wir müssten Ihnen doch nun wirklich eindringlich verdeutlicht haben, dass immer mehr behinderte Heimopfer sterben, ohne auch nur eine kleine finanzielle Entschädigung für die an ihnen verübten Verbrechen zu erhalten.


3. Wir können nicht nachvollziehen, warum Sie Ihre Opfer weiterhin warten lassen und nicht schon in Vorleistung treten wollen. Warum ist es nicht möglich, jedem Opfer 10.000 € auszuzahlen und diese mit den Leistungen des Opferfonds zu verrechnen?


4. Für uns ergibt sich aus Ihren Antworten die Frage: Warum sollte man den Rechtsnachfolgern von Einrichtungen, in denen Verbrechen an wehrlosen Kindern begangen wurden, die aber den ehemaligen Heimkindern aus den Erziehungsheimen nur nach Prüfung ihrer Belege Glauben schenken, einfach nur so glauben?

Wir müssen Sie bitten, uns all diese Fragen möglichst innerhalb der nächsten Tage zu beantworten. Schließlich vertreten wir die Interessen unserer Mitschülerinnen und Mitschüler und darum haben wir uns verpflichtet, sie umfangreich zu informieren.

Unser Schreiben beinhaltet Textpassagen aus einem Blogeintrag des Pfarrers i.R. Dierk Schäfer aus Bad Boll, der den Brief des Bundesverbandes Diakonie analysiert hat. Seine Fragen decken sich nun tatsächlich mit unseren und darum ist die Übernahme dieser Textpassagen gewollt. http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/07/18/wer-ist-hier-behindert-oder-wer-behindert-wen/

Mit freundlichen Grüßen

Klaus Dickneite

PDF-Datei hier klicken

Das Setzen auf die biologische Lösung schadet dem Ruf der Evangelischen Kirche und der gesamten Diakonie.

Freie Arbeitsgruppe JHH 2006 12. 12. 2013

Diakonie Deutschland - Evangelischer Bundesverband
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Herrn Johannes Stockmeier
10115 Berlin
Telefax: 030 65211-3333

Sehr geehrter Herr Stockmeier,
sehr geehrte Damen und Herren!

Wir beziehen uns auf Ihr Schreiben vom 16. Juli dieses Jahres. In diesem haben Sie uns mitgeteilt: „Mittlerweile gibt es eine mündliche Aussage des Sozialministeriums, dass der Fonds Heimerziehung auch für diese Betroffenen geöffnet werden soll. Ein offiziel­les Schreiben erwarten wir.“ Wenige Zeilen später schreiben Sie: „Sobald wir konkretere Informationen erhalten, melden wir uns bei Ihnen.“

Inzwischen ist ein halbes Jahr vergangen und wir haben aus Ihrem Haus immer noch keine diesbezügliche Antwort gelesen. So müssen wir davon ausgehen, dass sich die Gespräche entweder noch hinziehen oder bereits gescheitert sind.

Eine weitere Zeitverzögerung auf dem Rücken der betroffenen Opfer Ihrer Kirchen ist unverantwortlich und unmoralisch. Darum schlagen wir vor, dass Sie die in den Opferfonds eingezahlten Gelder rückbuchen und an die antragsstellenden Opfer direkt auszahlen. Ganz konkret schlagen wir eine erste Abschlagszahlung von 10.000 Euro vor. Dies entspricht dem Betrag, der einigen Opfern aus dem Bereich der Erziehungshilfe ausgezahlt wird.

Wir hoffen sehr, dass a) wir noch vor Weihnachten einen positiven Bescheid von Ihnen erhalten und b) Sie direkt im neuen Jahr mit den ersten Auszahlungen an Opfer beginnen, die sich bei Ihnen melden.

Es darf nicht sein, dass sich die Opfer Ihres Hauses und Ihrer Heime in der Weihnachtszeit mit diesem Thema auseinandersetzen müssen und weitere Opfer sterben. Das Setzen auf die biologische Lösung schadet dem Ruf der Evangelischen Kirche und der gesamten Diakonie.

Auch diesen Brief werden wir über die Homepage www.gewalt-im-jhh.de und auf dem Blog des Users Helmut Jacob den Opfer zur Information geben. Leiten Sie darum Ihre Antwort auch an ihn weiter.

Mit freundlichen Grüßen
 
Klaus Dickneite


Bundesverband Diakonie, Diakonie Deutschland, Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung, Johannes Stockmeier, Freie Arbeitsgruppe JHH 2006, Heimkinder, Heimopfer, Opferfonds, Opferentschädigung

„Da hindert Vater Staat die Mutter Kirche daran, etwas für die Opfer von Mutter Kirche zu tun.“
Diakoniewerk droht mit Hartnäckigkeit gegenüber Bundesministerium
Die „Freie Arbeitgruppe JHH 2006“ bekam am 20. Dezember 2013 Post aus dem Präsidialbüro des Diakoniepräsidenten Johannes Stockmeier: „Wir bedauern sehr, dass nicht noch vor der Bundestagswahl eine endgültige Entscheidung des Bundes und die ersten Schritte der Umsetzung des Fonds für Betroffene aus Einrichtungen der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfolgt sind.“ Im Schreiben weiter: „In Gesprächen wurde uns erneut der Beginn eines solchen Fonds in Aussicht gestellt. Wir erwarten nach Konstituierung der neuen Regierung alsbald eine Entscheidung und konkrete Maßnahmen. Andernfalls werden wir uns hartnäckig im Ministerium, in Gesprächen mit Ministerin und Staatssekretär, für eine rasche Umsetzung einsetzen.“
Dieses Schreiben ist die Antwort auf einen Brief der Freien Arbeitsgruppe an den Diakoniepräsidenten. In diesem beklagt sie, dass behinderte Heimopfer immer noch nicht Hilfen aus dem Opferfonds erhalten, obwohl laut Aussage der Diakonie bereits Mitte des vergangenen Jahres eine mündliche Zusage des zuständigen Sozialministeriums vorgelegt haben soll.
http://
gewalt-im-jhh.de/hp2/Aktivitaten_der_Evangelischen_/DW170713grau.jpg
Die Gruppe im Dezember 2013 an den Diakonieverbund: „Eine weitere Zeitverzögerung auf dem Rücken der betroffenen Opfer Ihrer Kirchen ist unverantwortlich und unmoralisch. Darum schlagen wir vor, dass Sie die in den Opferfonds eingezahlten Gelder rückbuchen und an die antragsstellenden Opfer direkt auszahlen.“ Die Gruppe: „Ganz konkret schlagen wir eine erste Abschlagszahlung von 10.000 Euro vor. Dies entspricht dem Betrag, der einigen Opfern aus dem Bereich der Erziehungshilfe ausgezahlt wird.“
„Die ´Freie Arbeitsgruppe JHH 2006´ ist empört darüber, dass Politik und Kirche es wieder geschafft haben, ein weiteres Jahr Kompetenzstreitigkeiten zu führen und damit eine modernere Form der Misshandlung von Betroffenen zu pflegen. So Klaus Dickneite, Gruppensprecher. Schon am „Runden Tisch sexueller Missbrauch“ in Berlin habe er diese „Befürchtung solchen Handelns gegenüber Politik und beteiligten Verbänden zum Ausdruck gebracht. Dabei wurde mir überzogenes Misstrauen unterstellt.“ Sein Fazit nach der erneuten Absage der Diakonie: „Wie bedauerlich, dass dieses Misstrauen pure Wahrheit geworden ist.“
Diakon Jochen Twer, ehemals Praktikant im Johanna-Helenen-Heim, in dem Gewalt an behinderten Klein- und Schulkindern verübt wurde, spricht Stockmeier direkt an: „Vielleicht nehmen Sie mal endlich Ihre Verantwortung wahr.“
Helmut Jacob ist entsetzt über die Ignoranz des Diakonieverbundes: „Nach einer versauten Kindheit der meisten Opfer könnten die jämmerlichen Leistungen aus dem Opferfonds zumindest dazu beitragen, den im Sterben Liegenden eine würdige Beerdigung zu bereiten. Selbst diese letzte Ehre gönnt die Diakonie ihren Opfern nicht. Welche Charakterlosigkeit!“
Der Pfarrer im Ruhestand, Dierk Schäfer aus Bad Boll, bringt es auf den Punkt: „Es ist doch zu dumm, oder geht es gar mit dem Teufel zu? Da hindert Vater Staat die Mutter Kirche daran, etwas für die Opfer von Mutter Kirche zu tun.“ Er ergänzt: „Die bockelharte Weigerung, in Vorleistung zu treten, entzieht der christlichen Motivation dieser Einrichtungen jegliche Glaubwürdigkeit und macht sie zu Heuchlern, eines perfiden Geschäftsmodells.“

Schreiben der Diakonie vom 20. Dezember 2013 hier klicken (Dieses Schreiben blieb bis jetzt unbeantwortet)

Februar 2014
Sexueller Missbrauch: Anlaufstellen der Landeskirchen stellen finanzielle Leistungen in Aussicht

Die Evangelische Stiftung Volmarstein weist in ihrem Schreiben vom 19. Februar 2014 auf die neu eingerichtete "Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung" der drei evangelischen Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe hin. Dort können Missbrauchsopfer aus evangelischen Einrichtungen finanzielle Leistungen bis zu 5.000 Euro beantragen. Im Brief heißt es: ". Die Evangelische Kirche von Westfalen, die Lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland- Westfalen-Lippe haben diese Stelle eingerichtet und bringen damit zum Ausdruck, dass sie das Leid der Betroffenen wahrnehmen und anerkennen und, dass sie das Unrecht der Täter verurteilen. Informationen zu dieser Fachstelle finden Sie unter www.fuvss.de im Internet. Ich rege an, dass Sie für sich dort einen Antrag auf finanzielle Leistungen in Anerkennung des erlittenen Leids stellen. Bitte wenden Sie sich an den Geschäftsführer Herrn Stefan Wutzke, dem ich in Kopie dieses Schreiben zukommen lassen werden. Ein Antragsformular ist diesem Brief als Anlage beigefügt."
Link hier klicken

Antwort der Freien Arbeitsgruppe an die Evangelische Stiftung Volmarstein am 25. Februar 2014; Auszüge:
"Einleitend ist zu betonen, daß sich die neu eingerichtete „Fachstelle für den Umgang mit Verletzungen der sexuellen Selbstbestimmung“ nur für einen zwar besonders medienwirksamen, aber doch kleineren Teil der umfangreichen Mißhandlungen zuständig sieht, nämlich für die Verbrechen gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Sie kennen die Studie über Volmarstein und wissen, wie unzulänglich diese Eingrenzung ist."
"1½ Seiten sind der Tat gewidmet. Die erwünschte Detailliertheit der Angaben offenbart eine völlige Unkenntnis dieser Fachstelle über Fragen von Traumatisierung und Retraumatisierung durch Trigger. Diese Form der Ausforschung ist für Opfer unerträglich. Bei allem Respekt vor der Angst der involvierten Kirchen vor „Trittbrettfahrern“: So kann es nicht gehen. Allerdings ist unser Mißtrauen in die Seriosität und Ehrlichkeit von Staat und Kirche in diesen Fragen so tief gesunken, daß wir uns außerstande sehen, Vorschläge zu machen, wie es denn gehen könnte. Wir sehen die Trittbrettfahrer auf der anderen Seite: Wie kommen wir, als Einrichtungen, möglichst ungeschoren davon?"
"Weitere 1½ Seiten gelten der Absicherung vor Überzahlung. Könnte es sein, daß sexuell misshandelte Heimkinder schon anderswo abkassiert haben? Und wenn ja, wo und wieviel? Ja, geht’s denn noch angesichts der Fülle im „Füllhorn“, das man reichlich über die Opfer auszuschütten sich anschickt. Wer so fragt, kennt offenbar die Grenzen von Anstand und Zumutbarkeit nicht."
"Darum werden wir diesen Fragebogen nicht veröffentlichen und alle von Ihnen genannten kirchlichen Stellen auffordern, diese Fragebogenaktion in der Form einzustellen."
Link hier klicken

Schreiben der Freien Arbeitsgruppe JHH 2006 an die Anlaufstelle der Landeskirchen am 25. Februar 2014; Auszüge:
"Diese Opfer sollen von Ihnen ein Formular anfordern, in dem zum einen verschiedene Fragen zur Tat und zum Tathergang , zum anderen Fragen nach bisherigen Zahlungen aufgeführt sind. Unsere Meinung hierzu finden Sie im beigefügten Schreiben der Arbeitsgruppe an Pfarrer Dittrich. Wir lehnen diese Fragebögen ab."
"Ich selbst hatte vor zwei Tagen aufgrund dieses Fragebogens mit einem typischen Fall von Retraumatisierungen zu tun. Das Opfer saß aufgelöst vor mir und schilderte, dass es nach Studium dieser Seiten nachts kein Auge mehr zu bekam. Besonders der Fragekomplex II
http://
www.fuvss.de/fileadmin/mediapool/baukaesten/FS_fuvss/2013-11-04-AnerkennungLeid-Antrag_fo rm.pdf
hat sie tief getroffen. Alle Erinnerungen kamen wieder hoch."
"Wir werden unseren Schulkameraden und Schulkameradinnen empfehlen, diesen Fragebogen nicht anzufordern. Wir werden ihn auch nicht weiter auf unserer Homepage veröffentlichen. Auch werden wir diese heute alten Männer und Frauen davor verschonen, in direkten Kontakt mit Ihrer Anlaufstelle treten zu müssen, weil die Gefahr von Trigger und Retraumatisierung viel zu hoch ist."
"Stattdessen wird die Arbeitsgruppe eine interne Anlaufstelle einrichten und Opfern, die aus ihrem Fonds Leistungen erhalten wollen, einen vertrauenswürdigen Gesprächspartner empfehlen. Dieser nimmt sich unbegrenzt Zeit, die Leidenszeit und das Tatgeschehen zu erfassen und zu dokumentieren. Er wird seinerseits den entsprechenden Antrag formulieren. Wenn bekannt ist, welche Leistung zu erreichen ist (Die Landeskirche Hannover zahlt zwischen 2.000 € und 32.000 € und daran werden wir uns orientieren http://
helmutjacob.over-blog.de/article-leistungen-der-evangelischen-landeskirche-hannover-an-opfer-sex uellen-missbrauches-keine-unklarhei-122380511.html), wird diese Vertrauensperson mit dem Opfer absprechen, wie weiter zu verfahren ist und ob bei befriedigendem Ergebnis die konkreten Daten nachgereicht werden dürfen. Unseres Erachtens genügt die Glaubhaftmachung."
Link hier klicken
“Brandbrief” der “Freien Arbeitsgruppe JHH 2006” im Internet an Opfer sexueller Gewalt; Auszüge:
Auszug aus der Internetseite der Anlaufstelle der Landeskirchen "www.fuvss.de":
„Die Evangelische Kirche von Westfalen, die lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe übernehmen Verantwortung in Anerkennung des Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde.“
„Die finanzielle Leistung in Anerkennung des Leids wird in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt. Diese Leistung erfolgt unabhängig von Art und Schwere des Unrechtes, das die Betroffenen erlitten haben. Die Leistung versteht sich weder als Wiedergutmachung noch als Entschädigung, sondern erkennt symbolhaft das zugefügte Leid an.“
„Leistungen in Anerkennung des Leids sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen. Für diese freiwilligen Leistungen ist der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder etwa aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.“
ACHTUNG! Dieses Formular könnte zu Retraumatisierungen führen! Sie sollen konkret den Tatablauf des oder der Verbrechen schildern, die sie erfahren mussten. Oft hat es Jahrzehnte gedauert, bis Sie endlich Ruhe gefunden haben, nicht mehr an diese schlimme Zeit denken, mehr und mehr "ins Leben zurückgekehrt" sind.
Wollen Sie trotzdem Leistungen aus diesem Opferfonds der Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wie Ihnen folgende Möglichkeiten:
1.) ein anderes Formular, nämlich das des Fonds "Fonds Sexueller Missbrauch":
2.) Sie wenden sich an den "Weissen Ring": https://
www.weisser-ring.de/internet/
3.) Vorschlag für die Volmarsteiner:
Sie wenden sich an die Freie Arbeitsgruppe JHH 2006

Sexueller Mißbrauch: Opferantrag abgeschmettert - Will evangelische Kirche Opferanträge verhindern?

Die drei evangelischen Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe, wollen finanzielle Mittel für sexuell mißbrauchte Kinder und Jugendliche leisten, die in den Nachkriegsjahrzehnten in evangelischen Einrichtungen Opfer wurden. Zum Empfängerkreis sollen auch behinderte ehemalige Heimkinder gehören.

Da die „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ den Fragebogen der Anlaufstelle ablehnt, weil die Fragen triggern könnten, hat sie beschlossen, Opfer des Johanna-Helenen-Heimes zu vertreten.

Der erste diesbezügliche Antrag wurde abgelehnt: In einem Schreiben vom 11. März 2014 teilt die Anlaufstelle mit: „1. Bitte verwenden sie das Originalantragsformular. 2. Eine Antragsbearbeitung kann nur erfolgen, wenn der Antragsteller nicht anonym bleibt. ...“. Außerdem sei die persönliche Unterschrift nötig. Zu den von der Arbeitsgruppe kritisierten Fragen schreibt die Anlaufstelle: „Die Angaben zum Sachverhalt ... sind für die Entscheidung der unabhängigen Kommission erforderlich.“ Hierbei geht es um Angaben zur Person des Täters, zum Tatort, zur Tatzeit, zum Tathergang und den Umgang mit dem Mißbrauchsfall. Und gerade diese Punkte wurden ausführlich geschildert.

Der Fallbearbeiter hat dem Opfer empfohlen, keine Gelder aus diesem Fonds abzurufen, zumal es sich eh nur um Almosen handelt.

Der evangelische Diplom-Theologe Dierk Schäfer, Bad Boll, dazu:
„Wollen sie es nicht kapieren oder können sie es nicht?Es ist für viele ehemalige Heimkinder ein absolutes Unding, bei den Nachfolgern der Täter vorstellig zu werden, um irgendein Almosen zu erhalten. Täternachfolger triggern, d.h. sie lösen heftigste Erinnerungen an erfahrenes Leid aus. Die Bedingungen, die zum Beispiel von der Troika Westfälische Landeskirche und Konsorten gestellt werden, sind für viele ehemalige Heimkinder unannehmbar. Es ist, als müßte eine von Gewalttätern auf dem U-Bahnhof zusammengeschlagene Person einen Antrag an die Täter stellen, mit genauer Schilderung des Tathergangs, um etwas Geld für ihre zerrissene Kleidung zu erhalten.
Im Fall der erwähnten Troika kommt noch das widerwärtige Sparmodell hinzu. Man bleibt mit dem – vielleicht – erhältlichen Sachleistungsangebot weit hinter der Summe zurück, die eine andere Landeskirche zahlt.
So werden Täternachfolger selber zu Tätern und negative Vorbilder praktizierten Christentums. Manchmal wünsche ich mir Feuer und Schwefel über diese Brut – doch nein, das wäre ebenso abscheulich.“
http://dierkschaefer.wordpress.com/2014/03/18/schieflage/#comments 

22.März 2014

“Bitte verhindern Sie, dass dieser Skandal noch weiter öffentlich wird. Er schadet nur Ihrem Ruf.”

05.04.2014-04-05

Lippische Landeskirche
Leopoldstr. 27
32756 Detmold
Fax: 05231/976-8164

Evangelische Kirche im Rheinland
Landeskirchenamt
Hans-Böckler-Straße 7, 40476 Düsseldorf
Fax: 0211 / 4562 - 490

Evangelische Kirche von Westfalen
- Das Landeskirchenamt -
Altstädter Kirchplatz 5
33602 Bielefeld
Telefax: 0521 594-466

Ihr Fragebogen für sexuell mißbrauchte Antragssteller

Sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst begrüßen wir es sehr, dass die Evangelischen Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe sich endlich dazu durchgerungen haben, finanzielle Mittel für die sexuell Gequälten und Missbrauchten auszuzahlen. Zwar ist diese Summe so beschämend gering, dass sie die Bezeichnung „Entschädigung“ nun wirklich nicht verdient hat; außerdem liegt die höchsterreichbare Summe weit hinter denen der Landeskirche Hannover, die nachgewiesenermaßen bis zu 32 000 Euro ausbezahlt haben.

Den Fragebogen der Anlaufstelle unter Leitung des Herrn Stefan Wutzke finden wir völlig inakzeptabel. Die Fragestellungen sind geeignet, zu triggern, und Retraumatisierungen zu provozieren. Den ersten solchen Fall haben wir vor einigen Wochen erlebt. Darum hat sich unsere „Freie Arbeitsgruppe JHH 2006“ dazu entschlossen, für antragstellende Missbrauchsopfer diese Antragsprozedur durchzuführen. Warum der erste Fall abgewimmelt wurde, können wir nicht nachvollziehen. Es drängt sich förmlich die Vermutung auf, dass durch das Verfahren der Anlaufstelle vergewaltigte und sonst sexuell misshandelte Opfer davon abgehalten werden sollen, überhaupt einen Antrag zu stellen, um die Kirchenkassen zu schützen.

Über den ersten Fall hat der Unterzeichner auf seinem Blog ausführlich berichtet:
http://helmutjacob.over-blog.de/article-die-holle-eines-kleinen-madchens-will-evangelische-kirche-opf erantrage-verhindern-123029235.html

Bitte verhindern Sie, dass dieser Skandal noch weiter öffentlich wird. Er schadet nur Ihrem Ruf. So fordern wir Sie auf, Ihre Anlaufstelle anzuweisen, a) die Fragen umzuformulieren und b) zunächst anonymisierte Bearbeitung zuzulassen. Wenn Ihrerseits die Entscheidung über die Opferhilfe gefallen ist, können immer noch die Personalien nachgeliefert werden.

Mit freundlichem Gruß
Freie Arbeitsgruppe JHH 2006
i.A. Helmut Jacob