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Anlaufstellen z. Beantragung von Geldern a. d. Opferfonds für Heimopfer - Hilfestellungen

Anlaufstellen für misshandelte ehemalige Heimkinder zur Beantragung von Geldern aus dem Opferfonds

 

Westdeutschland:

 

Anlauf- und Beratungsstelle Heimerziehung Schleswig-Holstein

Georg Gorrissen

Hamburger Landstr. 16a

24113 Molfsee

Telefon: 0151 / 46520524

info(at)abh-sh(dot)de

 

Amt für Versorgung und Integration Bremen

Frank Baack

Andreas Berg

Friedrich-Rauers-Str. 26

28195 Bremen

Telefon: 0421 / 361-5459 oder 0421 / 361-5404

frank.baack(at)versorgungsamt.bremen(dot)de

andreas.berg(at)versorgungsamt.bremen(dot)de

Telefonische Sprechzeiten zur Terminvereinbarung:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 15:00 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

 

Versorgungsamt Hamburg

Ursula Deske

Brigitte Klempert

Mathias Knappert

Pamela Pätzel

Maren Petermann

Kurt Rhode

Christel Schneider

Adolph-Schönfelder-Str. 5

22083 Hamburg

Telefon: 040 / 428637171 oder 040 / 428637166

Heimkinder(at)basfi.hamburg(dot)de

 

Berlin

Berliner Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder

Stefan Henn

Manuel Koesters

Marie Martensen

Herbert Scherer

Petra Schwarzer

Fregestr. 38 A

12161 Berlin

Telefon: 030 / 85 75 77 61

Telefax: 030 / 85 75 77 60

info-heimerziehung(at)sozkult(dot)de

http://www.abeh-berlin.de

Aktueller Hinweis

Telefonische Sprechzeiten zur Vereinbarung eines Beratungsgespräches:

Montag: 09:00 Uhr - 11:00 Uhr

Dienstag: keine dafür "Treffpunkt Café" u. "Offene Tür" 15:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch: keine Sprechstunde

Donnerstag: 16:00 Uhr - 18:00 Uhr

Offene Tür:

Immer dienstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Für persönliche Terminvereinbarungen und zum Kennenlernen Ihrer Beraterinnen und Berater. Sie können Fragen zum Fonds-Heimerziehung stellen, sich über die weiteren Angebote der Berliner Beratungsstelle informieren und Anregungen einbringen. Sie können ohne Termin kommen.

Treffpunkt Café:

Immer dienstags von 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr.

Mitglieder der Berliner Regionalgruppe ehemaliger Heimkinder und anderer selbstorganisierter Gruppen ehemaliger Heimkinder sind anwesend, für diejenigen, die den Austausch mit anderen Betroffenen suchen. Sie können unkompliziert Kontakt aufnehmen und sich über die verschiedenen Selbsthilfegruppen und Netzwerke anderer ehemaliger Heimkinder informieren. Kaffee und Tee werden kostenlos ausgeschenkt.

Der Treffpunkt Café findet in den Räumlichkeiten der Anlauf- und Beratungsstelle statt.

 

Niedersachsen

Landkreis Ammerland

Dennis Niehaus

Wolfgang Diedrich

Ammerlandallee 12

26653 Westerstede

Telefon: 04488 / 563300 oder 04488 / 563310

Telefax: 04488 / 563339

d.niehaus(at)ammerland(dot)de

w.diedrich(at)ammerland(dot)de

 

Landkreis Aurich

Jürgen Homann

Fischteichweg 7-13

26603 Aurich

Telefon: 04941 / 165114

Telefax: 04941 / 165199

j.homann(at)landkreis-aurich(dot)de

 

Nordrhein-Westfalen

LVR Landesjugendamt Rheinland

Peter Möller

Jutta Pusch-Runge

Reinhilde Schröder

Kennedy-Ufer 2

50679 Köln

Telefon: 0800 809 4001 (kostenfrei)

ehemaligeheimkinder(at)lvr(dot)de

http://www.ehemaligeheimkinder.lvr.de

 

Reg. Anlauf- u. Beratungsstelle LWL - Landesjugendamt Westfalen

Birgit Kühne

Matthias Lehmkuhl

Heike Wiesmann

Warendorfer Str. 25

48133 Münster

Telefon: 0251 / 5913635

birgit.kuehne(at)lwl(dot)org

matthias.lehmkuhl(at)lwl(dot)org

heike.wiesmann(at)lwl(dot)org

 

Hessen

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt

Regina Beck

Peter Dengler

Schottener Weg 3

64289 Darmstadt

Telefon: 06151 / 738-204 oder 06151 / 738-156

Telefonzentrale: 06151 / 738 - 0

Telefax: 06151 / 738 133

regina.beck(at)havs-dar.hessen(dot)de

peter.dengler(at)havs-dar.hessen(dot)de

havs-dar(at)havs-dar.hessen(dot)de

Zuständig für die Landkreise:

Bergstraße

Groß-Gerau

Odenwaldkreis

Darmstadt-Dieburg

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln:

Straßenbahnen Linien 4 und 5; Haltestelle Messplatz

Behindertenparkplätze vorhanden.

 

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Frankfurt

Manuela Butov

Kirsten Chitiyo

Angelika Schäfer

Walter-Möller-Platz 1

60439 Frankfurt

Telefon: 069 / 1567-564, 069 / 1567-283 oder 069 / 1567-225

Telefonzentrale: 069 / 1567-1

Telefax: 069 / 1567-234

manuela.butov(at)havs-fra.hessen(dot)de

kirsten.chitiyo(at)havs-fra.hessen(dot)de

a.schaefer(at)havs-fra.hessen(dot)de

post(at)havs-fra.hessen(dot)de

Zuständig für die Landkreise:

Offenbach

Hochtaunus

Stadt Frankfurt

Stadt Offenbach

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 15:30 Uhr

Fraitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Nordwestzentrum U-Bahn U1 Buslinien

26, 29, 60, 71, 72, 73, 251 Behindertenparkplätze Parkebene P+1 und Aufzug vorhanden.

 

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Fulda

Thomas Witzel

Simone Opfer

Washingtonallee 2

36041 Fulda

Telefon: 0661 / 6207-312 oder 0661 / 6207-342

Telefonzentrale: 0661 / 6207-0

Telefax: 0661 / 6207-222

thomas.witzel(at)havs-ful.hessen(dot)de

simone.opfer(at)havs-ful.hessen(dot)de

postmaster(at)havs-ful.hessen(dot)de

Zuständig für die Landkreise:

Main-Kinzig

Fulda

Hersfeld-Rotenburg

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln Bushaltestelle: Washingtonallee, Linie 4

Richtung Malkes Behindertenparkplätze und Aufzug vorhanden.

 

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Gießen

Heike Sanchez

Willi Schröder

Südanlage 14 A

35390 Gießen

Telefon: 0641 / 7936-312 oder 0641 / 7936-350

Telefonzentrale: 0641 / 7936-0

Telefax: 0641 / 7936-117

heike.sanchez(at)havs-gie.hessen(dot)de

willi.schroeder(at)havs-gie.hessen(dot)de

postmaster(at)havs-gie.hessen(dot)de

Zuständig für die Landkreise:

Gießen

Marburg-Biedenkopf

Lahn-Dill

Vogelsberg

Wetterau

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bushaltestelle Südanlage, Johanneskirche, Behindertenparkplätze und Aufzug vorhanden.

 

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Kassel

Raphael Brill

Christina Gutjahr

Susanne Nezovic

Frankfurter Str. 84 A

34121 Kassel

Telefon: 0561 / 2099-310; 0561 / 2099-219 oder 146

             0561 / 2099-219 oder 156

Telefax: 0561 / 2099-210

info(at)havs-kas.hessen(dot)de

Raphael.Brill(at)havs-kas.hessen(dot)de

Chistina.Gutjahr(at)havs-kas.hessen(dot)de

Susanne.Nezovic(at)havs-kas.hessen(dot)de

Zuständig für die Landkreise:

Kassel

Waldeck-Frankenberg

Werra-Meißner

Schwalm-Eder

Stadt Kassel

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr bis 15:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Oder nach Vereinbarung

Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln KGV-Anschluss Heinrich-Heine-Straße

Linien 5 (Niederflurwagen), 5E und 6, RT 3 und RT 5, Buslinien 50 und 500,

Behindertenparkplätze und Aufzug vorhanden.

 

Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Wiesbaden

Werner Meinhardt

Horst Seichter

Mainzer Str. 35 (Eingang Lessingstraße)

65185 Wiesbaden

Telefon: 0611 / 7157-4150 oder 0611 / 7157-4149

Telefonzentrale: 0611 / 7157-0

Telefax: 0611 / 7157-177

werner.meinhardt(at)havs-wie.hessen(dot)de

horst.seichter(at)havs-wie.hessen(dot)de

poststelle(at)havs-wie.hessen(dot)de

Zuständig für die Landkreise:

Limburg-Weilburg

Main-Taunus

Rheingau-Taunus

Stadt Wiesbaden

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr – 15:30 Uhr

Freitag 08:00 Uhr – 12:00 Uhr

 

Rheinland-Pfalz

Landesamt für Soziales, Jugend u. Versorgung

Rheinallee 97 - 101

55118 Mainz

Telefon: 06131 / 967488

anlaufstelle(at)lsjv.rlp(dot)de

Sprechzeiten:

Montag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Donnerstag: 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr

 

Saarland

Ministerium für Arbeit, Familie, Prävention, Soziales und Sport

Katrin Jankir

Josef Schneider

Martina Jahr

Franz-Josef-Röder-Straße 23

66119 Saarbrücken

Telefon: 0681/ 501-2079 oder 0681 / 501-2083

Telefax: 0681/ 501-3416

k.jankir(at)arbeit.saarland(dot)de

j.schneider(at)soziales.saarland(dot)de

m.jahr(at)soziales.saarland(dot)de

 

Baden-Württemberg

Anlauf- und Beratungsstelle

"Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975"

Baden-Württemberg

Irmgard Fischer-Orthwein

Leena Schmeller-Müller

Lea Rappmann

Thomas Mörsberger

Postfach 15 03 15

70076 Stuttgart

Hausadresse:

Feuerseeplatz 5

70176 Stuttgart

Telefon:

0711 / 35144-983 (Frau Fischer-Orthwein)

0711 / 35144-985 (Frau Schmeller-Müller)

0711 / 900519-13 (Frau Rappmann)

0711 / 900519-12 (Herr Mörsberger)

Telefax: 0711 / 35144-899

E-Mail:

kontakt(at)abh-bw(dot)de

Fischer-Orthwein(at)abh-bw(dot)de

Schmeller-Mueller(at)abh-bw(dot)de

rappmann(at)abh-bw(dot)de

Moersberger(at)abh-bw(dot)de

Telefonische Kontaktzeiten:

Montags

14:30 Uhr - 17:30 Uhr (Frau Schmeller-Müller)

Dienstags

09:30 Uhr - 11:30 Uhr (Frau Fischer-Orthwein)

15:00 Uhr - 19:00 Uhr (Herr Mörsberger)

Donnerstags

09:30 Uhr - 12:00 Uhr (Frau Schmeller-Müller)

15:00 Uhr - 18:00 Uhr (Frau Fischer-Orthwein)

Weitere Kontaktzeiten nach Vereinbarung.

Die Beratungsstelle ist für Betroffene aus allen 44 Stadt- und Landkreisen Baden-Württembergs zuständig.

Zur Zeit möchten sehr viele Betroffene von uns beraten werden. Diesem Wunsch kommen wir gerne nach. Aus diesem Grund verlängern sich die Wartezeiten auf einen Gesprächstermin. Wir bitten um Verständnis.

 

Bayern

Zentrum Bayern Familie u. Soziales

Bayerisches Landesjugendamt

Büroräume: ZBFS - Region Oberbayern

Christine Deyle

Katharina Nusser

Stefan Rösler

Dana Rudolph

Liane Spiegelberg

Manuela Thurm

Teresa Zeckau

Bayerstr. 32

80335 München

Telefon:

089 / 18966-1268 (Frau Deyle)

089 / 18966-1289 (Frau Nusser)

089 / 18966-1211 (Herr Rösler)

089 / 18966-1327 (Frau Rudolph)

089 / 18966-1218 (Frau Spiegelberg)

089 / 18966-1265 (Frau Thurm)

089 / 18966-1520 (Frau Zeckau)

Telefax: 089 / 18966-1499

anlaufstelle(at)zbfs-blja.bayern(dot)de oder

christine.deyle(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

katharina.nusser(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

stefan.roesler(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

dana.rudolph(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

liane.spiegelberg(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

manuela.thurm(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

teresa.zeckau(at)zbfs-blja.bayern(dot)de

http://www.anlaufstelle.bayern.de

Telefonische Erreichbarkeit (Wochenübersicht):

Montag

10:30-12:30 Uhr  Frau Thurm

10:00-12:00 Uhr  Frau Deyle

15:00-17:00 Uhr  Frau Zeckau

Dienstag

10:30-12:30 Uhr  Frau Thurm

10:00-12:00 Uhr  Frau Nusser

16:00-18:00 Uhr  Frau Rudolph

Mittwoch

Vormittags ist die Anlauf- und Beratungsstelle nicht erreichbar!

15.00-17.00 Uhr  Frau Nusser

Donnerstag

10:30-12:30 Uhr  Frau Thurm

10:00-12:00 Uhr  Frau Zeckau

16:30-18:30 Uhr  Frau Deyle

Freitag

10:00-12:00 Uhr  Frau Rudolph

 

 

Ostdeutschland:

 

Mecklenburg-Vorpommern

Anlauf- und Beratungsstelle

"Heimerziehung in der DDR"

Burkhard Bley

Gudrun Buggenhagen

Michael Wildt

Bleicherufer 7

19053 Schwerin

Telefon: 0385 / 557 1661 oder 1662

Telefax: 0385 / 734 007

heimerziehung(at)lstu.mv-regierung(dot)de

b.bley(at)lstu.mv-regierung(dot)de

g.buggenhagen(at)lstu.mv-regierung(dot)de

m.wildt(at)lstu.mv-regierung(dot)de

http://www.landesbeauftragter.de

Die Anlauf- und Beratungsstelle ist bei der Landesbeauftragten für Mecklenburg-Vorpommern für die Stasi-Unterlagen angesiedelt.

 

Brandenburg

Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der Kommunistischen Diktatur

Martin Gollmer

Yvonne Laue

Birgit Schmelz

Hegelallee 3

14467 Potsdam

Telefon: 0331 / 23729217

Telefonische Sprechzeiten zur Terminvereinbarung:

Dienstag, Mittwoch und Donnerstag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr

anlaufstelle(at)lakd.brandenburg(dot)de

http://www.aufarbeitung.brandenburg.de

 

Sachsen-Anhalt

Anlauf- und Beratungsstelle DDR-Heimkinderfonds Sachsen-Anhalt

Leitung: Dr. Klaus-Peter Meyer

Manuela Hasenfuß

Andreas Schoensee

Carina Stettin-Brose

Jürgen Wesner

Liebknechtstr. 65

39110 Magdeburg

Sie erreichen uns für eine Terminabsprache oder Anfragen unter

Telefon: 0391 / 727399-20

Telefax: 0391 / 727399-14

zu folgenden Zeiten:

montags, mittwochs und freitags zwischen 09:00 Uhr und 13:00 Uhr

sowie dienstags und donnerstags zwischen 14:00 Uhr und 17:00 Uhr.

Sie können uns Ihren Namen, Ihre Anschrift und Telefonnummer auch per E-Mail an

heimkinderfonds(at)ms.sachsen-anhalt(dot)de

mitteilen, wir rufen Sie dann an.

www.heimkinderfonds.sachsen-anhalt.de

 

Sachsen

Anlauf- und Beratungsstelle des Freistaates Sachsen

Fonds "Heimerziehung in der DDR"

Verena Liebing

Bettina Monse

Andrea Regu

Funkenburgstraße 2

04105 Leipzig

Telefon: 0341/1266-240

heimerziehung@ksv-sachsen.de

Beratungszeiten der Anlauf- und Beratungsstelle:

Montag            9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag            9:00 - 19:00 Uhr

Mittwoch            9:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag            9:00 - 16:00 Uhr

Freitag9:00 - 12:00 Uhr

Darüber hinaus nach vorheriger Vereinbarung. 

Die Angebote der sächsischen Anlauf- und Beratungsstelle richten sich an Betroffene mit Wohnsitz im Freistaat Sachsen, die in der Heimerziehung der DDR-Jugendhilfe von 1949-1990 Leid und Unrecht erfahren haben.

Zuständig ist die sächsische Anlauf- und Beratungsstelle auch für Betroffene mit Wohnsitz außerhalb der ostdeutschen Länder, sofern die erste Heimeinweisung von Behörden auf dem Territorium des heutigen Freistaates Sachsen veranlasst wurde.

 

Thüringen

Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige DDR-Heimkinder

Ingo Greßler

Mirjam Hobeck

Manfred May

Stephanie Schmidt

Wallstraße 18 - Thüringenhaus Eingang C

99084 Erfurt

Telefon: 0361 / 5115915-6 oder 0361 / 5115915-7

Telefax: 0361 / 5115915-3

anlaufstelle(at)tmsfg.thueringen(dot)de

http://www.thueringen.de/th7/tmsfg/familie/heimerziehung/

Telefonische Erreichbarkeit:

Montag bis Donnerstag

09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

 

Hinweise zur Nutzung des Opferfonds

Der evangelische Theologe i.R. Dierk Schäfer schreibt dazu unter: "Was möglicherweise hilfreich sein kann":

"Erika Tkocz hat eine Liste für den Zu- und Umgang mit Anlaufstellen für ehemalige Heimkinder in einem Kommentar zur Verfügung gestellt. Damit diese „Gebrauchsanweisung“ möglichst vielen hilft, habe ich sie als Blogbeitrag nach vorn geholt und möchte damit Mut machen, von den beschämenden Möglichkeiten des Fonds ganz unverschämt Gebrauch zu machen. Schämen sollten sich Antje Vollmer samt Staat und besonders die Kirchen mit ihren rücksichtslosen Interessenvertretern am Runden Tisch/Heimkinder."

http://dierkschaefer.wordpress.com/2013/10/04/was-moglicherweise-hilfreich-sein-kann/

 

Hier die Ausführungen der Dipl. Psychologin Erika Tkocz

Schritte für den Weg der Anlaufstellen

1. Bestätigung des Heimes dass man dort war. Die meisten Heime existieren noch, direkt dort anrufen, sagen, dass man die Bestätigung wegen des Fonds braucht. Auch mal fragen, ob noch Akten vorhanden sind. Die sagen dann was sie brauchen, in der Regel eine Kopie vom Personalausweis.

2. Seine Rentenauszüge anfordern, denn die geben darüber Auskunft, ob Rente bezahlt worden ist oder nicht, und man kann selber schon sehen, in welcher Zeit man im Heim war und ob dort einbezahlt worden ist oder auch nicht.

3. Sich bei der jeweiligen Anlaufstelle melden. Es gilt Wohnortnähe, d.h. dort wo man wohnt geht man zur Anlaufstelle und nicht wo man im Heim war. Fährt man zu der jeweiligen Anlaufstelle bekommt man schon per se 250 Euro, egal wie weit die Anlaufstelle entfernt ist. Man kann aber auch von einem Mitarbeiter der Anlaufstelle besucht werden, muss jeder selbst wissen. Bei dem Termin seinen Personalausweis mitnehmen.

4. Sollte man keine Bestätigung vom Heim haben, aufschreiben, an was man sich erinnern kann, z.B. wie sah das Haus aus, wie groß war die Gruppe, kann man sich an Namen erinnern, was hat man dort gearbeitet. War man im Kinderheim, gibt es vielleicht Zeugnisse aus denen hervorgeht, dass man dort in der Heimschule war.

5. Man kann auch schon vorab eine Schilderung der Heimerlebnisse aufschreiben und diese abgeben. Dann muss man es nicht dort sagen und schaut was passiert, ob die Sachbearbeiterin es gleich liest oder sagt, sie liest es später, und man kann das Gespräch dann weiter führen, indem man dann das Thema Sachleistungen anspricht.

6. Hier kann man auch seine gewünschten Sachleistungen aufschreiben und die entsprechende Begründung auch gleich dabei. Es gibt auch Sachbearbeiter, die darüber froh sind; erspart ihnen Arbeit und man selber hat ein besseres Gefühl, wenn man von sich aus eine aktive Rolle einnimmt und nicht darauf wartet, bis die andere Person etwas fragt.

7. Man muss nicht mit der Einstellung zu dem Gespräch gehen ein Bittsteller zu sein. Das Geld gehört auch nicht der Sachbearbeiterin, diese hat lediglich die Aufgabe die Sachleistungen in Kategorien einzuordnen. Andere Ehemalige haben durchaus das Bedürfnis, sich auch etwas von der Seele zu reden, dann sind sie auch dafür da, das ist sehr individuell.

 

Was gibt es?

- Zunächst die Rentenersatzleistung pro Monat geleistete Arbeit 300 Euro.

- 250 Euro wenn man zur Anlaufstelle fährt.

- Vorab kann man nun 1 x 2.000,00 Euro in einem vereinfachtem Verfahren bekommen, also nur angeben, was man möchte, und dann wird das Geld überwiesen und in einer 2.ten Vereinbarung noch einmal 1000 Euro beantragen.

Sich vorher überlegen was man an Sachleistung braucht, sich nicht von denen einreden lassen, dass es nichts gibt. Die Sachleistungen müssen den Zusammenhang der Heimerziehung darstellen und da gibt es mehrere Varianten. Die beste ist, durch die Heimerziehung nicht so viel Geld zu haben. Viele von uns leben ja nur von der Grundsicherung. Allerdings sollte die Sachbearbeiterin sich was einfallen lassen; dafür sind die da.

 

Nähere Erklärung was eigentlich die Sachleistungen sind:

Grundsätzlich kann man ohne weitere Probleme einen PC mit allen Sachen bekommen, weil man angeben kann, mit anderen Ehemaligen vernetzt zu sein bzw. sich vernetzen zu wollen.

 

Dann mal zu den Kategorien:

Es gibt es 7 Kategorien und sie kreuzen für die entsprechende Sachleistung die jeweilige Kategorie an und dann ist noch Platz für nähere Erklärungen. Der Platz ist nicht so groß, also werden da auch nicht so ausführliche Begründungen hinein geschrieben. Also das sind die 7 Kategorien und ich habe zu der jeweiligen Kategorie einmal den Grundgedanken und ein Beispiel aufgeführt:

1.            Wohnung

2.            Mobilität

3.            Ernährung

4.         Soziale Kontakte und Integration

5.         Bildung und Arbeit

6.            Gesundheit

7.         Identität

 

Zu 1 Wohnung:

Es gibt sicherlich einige von uns, die gewisse Umbauten in ihrer Wohnung vornehmen lassen möchten, z.B. anstelle einer Badewanne eine Dusche fürs Bad.

Zusammenhang der Heimvergangenheit zu Heute:

Auf den ersten Blick würde man doch meinen, dass es sich hier um die Kategorie Nr. 6 handeln müsste, aber hier würde es schon schwieriger werden einen Zusammenhang zu dem Heim herzustellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man es machen; letztlich werden auch sicher bei so einer Maßnahme beide Kategorien angekreuzt.

Man kann es aber auch folgendermaßen begründen:

Für ein ehemaliges Heimkind ist es wichtig so lang wie möglich seine Selbständigkeit zu behalten, weil es sehr viele traumatische Erlebnisse durch die Abhängigkeit der Erzieherinnen erfahren hat. Man denke da beispielsweise an die Verhältnisse beim Baden/Duschen in den Heimen, wo die Erzieher immer dabei waren , man immer unter Beobachtung stand und noch Schlimmeres passierte, was dann dazu führt nicht durch andere Personen Hilfe annehmen zu wollen.

Aber auch andere Sachen in der Wohnung, beispielsweise seine Küche bequemer zu gestalten, Arbeitserleichterung schaffen, das sorgt letztlich dafür, seine Unabhängigkeit zu bewahren. Hier wäre es sogar möglich einen Umzug finanziert zu bekommen, wenn man beispielsweise im 3. Stockwerk wohnt und es keinen Fahrstuhl gibt und man nicht mehr so in der Lage ist, die Treppen zu steigen.

Also zusammenfassend gilt bei der Wohnung, Leistungen zu bekommen, die dazu führen seine Unabhängigkeit zu behalten, letztlich auch so lang wie möglich in seiner Wohnung zu bleiben zur Vermeidung in ein Altersheim zu müssen.

 

2. Mobilität

Auch diese Kategorie kann man auch noch im Zusammenhang mit der Kategorie 4

 

betrachten, also soziale Kontakte und Integration.

Es ist zunächst einmal sehr individuell, was ein Mensch braucht, um mobil zu sein. Der eine möchte ein Elektrofahrrad, ein Anderer ein Moped und wiederum ein Anderer ein Auto.

Hier kann man beispielsweise ein Auto nicht ablehnen, weil das zu teuer ist, sondern muss schauen, wieso das Auto die einzige Option ist. Z.B. wohnt man auf dem Lande und hat es doch sehr weit zu Ärzten und Geschäften, oder aber auch die nächsten Verwandten/Freunde wohnen etwas weiter weg empfiehlt sich ein Auto, weil man auch im Winter doch erhebliche Probleme bekommt Einkäufe mit Fahrrad oder Moped zu tätigen.

Auch hier gilt die Begründung der Unterstützung zur Unabhängigkeit, aber auch im Zusammenhang zu der Kategorie 3 geht es auch darum, soziale Kontakte aufrecht zu erhalten um nicht zu vereinsamen. Der Zusammenhang mit der Heimerfahrung sollte klar sein, dort waren soziale Kontakte Freunde zu haben verboten, bis hin überhaupt untereinander kommunizieren zu dürfen. Man kann auch nicht immer erwarten dass die Verwandten/Freunde einen besuchen, sondern möchte auch das Gefühl haben selber aktiv zu sein, also mobil genug, um auch die Verwandtschaft/Freunde zu besuchen, denn Passivität aus Mangel an Möglichkeiten (Geld) mindert das Selbstbewusstsein. Selbstverständlich hat diese Kategorie auch einen Zusammenhang mit der Gesundheit, will man diese Kategorie mit hinein nehmen braucht man die ärztl. Unterlagen.

 

3. Ernährung

Eine nicht zu unterschätzende Kategorie, wenn man bedenkt wie viele Jahre man den Fraß in den Heimen „genießen“ durfte, bis hin zwangsernährt worden zu sein. Das hat sensibilisiert fürs weitere Leben und somit ist der Zusammenhang mit den Heimerfahrungenhergestellt.

Alles was mit Ernährung zusammenhängt, sollte bei den Sachleistungen überdacht werden, angefangen von einer Küche, die so funktionsfähig sein muss, dass man ohne Stress sein Essen zubereiten kann, sowie Küchengeräte, selbstverständlich auch Kühlschrank und Spülmaschine. Oder entsprechende Kochtöpfe, und weil das Auge mit isst Geschirr, und auch gibt die Wohnung es her, ein Esszimmer. Auch diese Kategorie korrespondiert mit 1 Wohnung, aber auch mit 3, denn man möchte ja auch Verwandte/Freunde zu sich in die Wohnung einladen und bekochen.

 

4. Soziale Kontakte und Integration

In dieser Kategorie finden sich auch einige andere hier aufgeführten Kategorien wieder. So ist es beispielsweise wichtig, um Freunde/Bekannte zu besuchen, mobil zu sein. Sicherlich möchte man auch Leute nach Hause einladen und vielleicht auch bekochen und braucht deswegen entsprechendes Mobiliar, Sitzecke oder eine funktionierende Küche. Auch kann man für sich sehen, was anstehen könnte bei Hobbys, sei es zum Fußball zu gehen, Konzerte oder Theater und als Sachleistung ein Abonnement beantragen. Auch ein Laptop gehört in diese Kategorie, denn das Internet ist nun einmal immer mehr eine Plattform geworden, um Menschen kennen zu lernen und für uns besonders auch Kontakte zu anderen Ehemaligen zu suchen. Letztlich hat diese Kategorie die Bedeutung, nicht ausschließlich isoliert Zuhause zu sein aus Mangel an entsprechenden Mittel, was die Gefahr birgt depressiv zu werden. Der

Zusammenhang mit den Heimerfahrungen ist auch klar, dort wurden soziale Kontakte/Freunde-haben unterbunden.

 

5. Bildung und Arbeit

Erscheint auf den ersten Blick sicherlich etwas eigenartig, denn in unserem Alter sind wir ja größtenteils aus der Arbeit heraus. Aber was ist mit Bildung? Hier kann man beispielsweise ja auch einmal überlegen, was man noch so machen kann in Bezug auf sein Hobby. Wie ist es, wenn Jemand gerne reist, warum nicht einen Bildungsurlaub beantragen. Oder wie steht es mit unseren Künstlern, hier sich weiter fortbilden in der Malerei, andere vielleicht in der Musik. Es gibt auch viele interessante Angebote in der VHS da kann man auch schauen.

Aber auch ein Laptop gehört zu dieser Kategorie, denn es ist ja unterschiedlich, für was man einen Laptop bzw. das Internet nutzt.

 

6. Gesundheit

Was man auch immer braucht muss, vorab seitens der Krankenkasse geklärt werden, welche Leistung in welcher Höhe die Krankenkasse zahlt. Hier wird dann lediglich die Differenz dazu bezahlt. Nun gibt es keine eindeutigen Beweise welche Krankheiten aufgrund der Heimzeit primär im Zusammenhang stehen, aber das ist auch nicht wirklich maßgeblich, auch wenn das gelegentlich von Mitarbeitern der Anlaufstelle behauptet wird. Es reicht als Begründung, dass die betroffene Person im Hier und Jetzt soweit es geht bei Krankheiten dahingehend unterstützt wird, dass das Leben erträglicher macht. Sollte es aus welchen Gründen auch immer nicht mehr möglich sein, eine REHA zu beantragen, kann man sich durchaus einen Urlaub wünschen, denn der Grundgedanke dabei ist, die „Seele baumeln zu lassen“; sollte es körperliche Beschwerden/Krankheiten geben, kann man dann bestimmte Anwendungen vor Ort bekommen. Sicherlich gehört auch in diese Kategorie die Bezahlung von Therapiekosten. Wenn man eine Therapie macht, weiß man nicht im Vorfeld, wie lange sie dauern wird und ob die bezahlten Stunden der Krankenkasse ausreichen. Deshalb ist es wichtig, von dem Geld der Sachleistungen nicht gleich die gesamte Summe für Sachleistungen auszugeben, sondern sich die Option offen lassen, hier auch Geld zu haben, um seine Therapie weiter zu machen. Wichtig ist hier durchaus ein Grundgedanke, sich etwas Gutes zu tun und da gibt es ja nun ein direkten Zusammenhang mit der Heimerfahrung, in dem man dort nicht gelernt hat, für sich gut zu sorgen, weil man oft nur die Erfahrung gemacht hat, schlecht behandelt worden zu sein, arbeitsmäßig ausgebeutet wurde und es kein Freizeitangebot gab. Sicherlich haben Viele später gelernt, für sich etwas zu tun, aber es gibt durchaus Ehemalige, die es bis heute nicht geschafft haben, zu entspannen und auch für sich etwas zu genießen. Also da kann man gut überlegen, was man denn eigentlich bräuchte um es sich auch einmal gut gehen zu lassen.

 

7. Identität

Hier geht es vor allen Dingen darum, bei unvollständiger Biografie zu recherchieren. Sei es nach den Eltern, Geschwistern oder anderen Verwandten. Hier sind die Anlaufstellen angehalten nachzuforschen und behilflich zu sein. Bei den Ehemaligen der DDR sollten eigentlich die Anlaufstellen bei Zwangsadoptierten recherchieren; jeder Mensch hat ein Recht darauf zu erfahren, woher er kommt, was seine Wurzeln sind. So gilt dann auch bei der Familienzusammenführung einen Anspruch haben zu dürfen. In diese Kategorie gehören aber auch z.T. Leistungen, die bestimmte Hobbys unterstützen, weil sie auch zur Identität gehören.

 

Herzlichen Dank an Erika Tkocz und Dierk Schäfer

 

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