Brandbrief in Sachen: Antragsstellung auf Mittel aus dem Fonds dreier
Landeskirchen
„Die Evangelische Kirche von Westfalen, die lippische Landeskirche und die Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe übernehmen Verantwortung in Anerkennung des
Leids Betroffener sexualisierter Gewalt, das in ihren Einrichtungen und Arbeitsfeldern zugefügt und erlitten wurde.“
„Die finanzielle Leistung in Anerkennung des Leids wird in Höhe von 5.000,00 Euro gewährt. Diese Leistung erfolgt unabhängig von Art und Schwere des
Unrechtes, das die Betroffenen erlitten haben. Die Leistung versteht sich weder als Wiedergutmachung noch als Entschädigung, sondern erkennt symbolhaft das zugefügte Leid an.“
„Leistungen in Anerkennung des Leids sind freiwillige Leistungen, die ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht erfolgen. Für diese freiwilligen Leistungen ist
der Rechtsweg ausgeschlossen. Aus der Gewährung dieser freiwilligen Leistungen können keine neuen Rechtsansprüche hergeleitet werden oder etwa aus der Gewährung der freiwilligen Leistungen entstehen.“
So ein Auszug aus der Internetseite "www.fuvss.de": http://www.fuvss.de/fuer-betroffene/anerkennung-leid/
Unter dem Reiter "Menü" hoch oben finden Sie einen Link mit der Bezeichnung "Downloads". Dort liest man die Zeile: "Antrag auf
finanzielle Leistungen in Anerkennung des Leids für Betroffene sexualisierter Gewalt". Wer diese Zeile anklickt, wird zu einem Formular unter folgenden Link geleitet: http://www.fuvss.de/fileadmin/mediapool/baukaesten/FS_fuvss/2013-11-04-AnerkennungLeid-Antra
g_form.pdf
ACHTUNG! Dieses Formular könnte zu Retraumatisierungen führen! Sie
sollen konkret den Tatablauf des oder der Verbrechen schildern, die sie erfahren mussten. Oft hat es Jahrzehnte gedauert, bis Sie endlich Ruhe gefunden haben, nicht mehr an diese schlimme Zeit denken, mehr und mehr
"ins Leben zurückgekehrt" sind.
Wollen Sie trotzdem Leistungen aus diesem Opferfonds der Landeskirchen Rheinland, Westfalen und Lippe in Anspruch nehmen? Dann empfehlen wie Ihnen folgende
Möglichkeiten:
1.) ein anderes Formular, nämlich das des Fonds "Fonds Sexueller Missbrauch": http://www.fonds-missbrauch.de/fileadmin/content/FSM_Antragsformular.pdf
In diesem Formular werden Sie behutsam nach den schrecklichen Geschehen gefragt. Fragen, die Sie berühren, vor denen Sie Angst haben, müssen Sie nicht
beantworten. ES GILT DIE GLAUBHAFTMACHUNG!
2.) Sie wenden sich an den "Weissen Ring": https://www.weisser-ring.de/internet/
Dort finden Sie Opferhilfe unter: https://www.weisser-ring.de/internet/so-helfen-wir/opferhilfe/index.html
Die wichtigste Telefonnummer (leider sehr oft besetzt) ist: 116006 (ohne sonstige Vorwahlen).
Dort lassen Sie sich einen Bearbeiter für den Bereich "Sexueller Missbrauch" geben.
3.) Vorschlag für die Volmarsteiner:
Sie wenden sich an die Freie Arbeitsgruppe JHH 2006
Zu Händen Herrn Klaus Dickneite Ostergrube 2 33559 Hannover
Telefon (oft nicht besetzt, weil er Bezirksbürgermeister von Hannover ist): 0511 51 49 51
oder Herrn Helmut Jacob Am Leiloh 1 58300 Wetter
Auf Wunsch bieten wir Ihnen vertrauenswürdige Personen an, die für Sie die Antragsstellungn und die Abwicklung übernehmen. Es handelt sich um ehemalige
Mitarbeiter/Innen des Johanna-Helenen-Heimes, die sich dadurch ausgezeichnet haben, dass sie das Leid der Kinder vor der Anstaltsleitung angeprangert und damit zur Beendigung dieser Verbrechensära beigetragen
haben. Sollte Ihnen auch dies "zu persönlich" sein, werden wir versuchen, einen Diplompsychologen, der seit Jahren die Interessen der Heimopfer vertritt, für Sie zu gewinnen.
Was immer Sie auch tun, wozu Sie sich auch entschließen: Lassen Sie sich nicht von den Fondsstellen der drei Landeskirchen über den Tisch ziehen! Sie sehen
eine Zahlung von 5.000,-€ vor. Die Landeskirche Hannover zahlt bis zu 32.000,-€. Verweisen Sie auf die Seite: http://helmutjacob.over-blog.de/article-unglaublich-aber-wahr-evangelische-landeskirche-hannover-z ahlt-seinen-opfern-bis-zu-32-000-euro-wi-122294547.html
Dort werden die Angaben von Oberlandeskirchenrat Dr. Rainer Mainusch bestätigt.
Ihr Leid entschädigen ist eh unmöglich. Die Mittel könnten dazu beitragen, dass Sie nach verpfuschter Kindheit wenigstens einige schönen Stunden nach
Ihren Wünschen erleben. Vielleicht fehlt Ihnen auch gerade Geld, oder Sie wollen sich etwas anschaffen. Haben Sie keine Scheu. Haben Sie keine Scham. Scham müssen die Rechtsnachfolger Ihrer Verbrecher haben.
Freie Arbeitsgruppe JHH 2006
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