3. Resolution zur Entscheidung der ESV
4. weitere Zusammenarbeit mit der ESV
Eine Resolution wurde nicht gefasst. Allerdings wartet die FAG die Empfehlungen des „Runden Tisches Sexueller Missbrauch“ ab. Schon im Vorfeld ist bekannt
geworden, dass die Tischvorsitzende Christine Bergmann die Rechtsnachfolger der Täter in der Pflicht wissen will, selbst Wiedergutmachungsleistungen aufzubringen. Zitat:
„Genugtuung und Anerkennung liegt in der Zuständigkeit der jeweiligen Institution, in der der Missbrauch stattgefunden hat, jedoch unter Einhaltung
verbindlicher Standards:
- Verpflichtung, dass auf Wunsch von Betroffenen einmalig eine angemessene Anerkennungssumme gezahlt wird, Orientierung an gerichtlich erzielbarem Schmerzensgeld zum Zeitpunkt des Missbrauchs
- Sicherstellung, dass Institutionen auf Wunsch von Betroffenen diese in
geeigneter Form um Verzeihung bitten
- Erarbeitung einer „Wiedergutmachungskomponente“ für erlittene
wirtschaftliche Nachteile (z.B. rückwirkende Übernahme von Therapiekosten)
- Prüfung der Anträge Betroffener durch ein Gremium, dessen Vorsitz eine von der Institution unabhängige Person innehat (Verfahrensanforderungen sollten „Gemeinsamem Hilfesystem Rehabilitation“ entsprechen)“
Die FAG will im kommenden Jahr, wenn der Abschlussbericht vorliegt, die Evangelische Stiftung Volmarstein mit diesen Empfehlungen konfrontieren.
5. Umzug der Homepage auf einen privaten Server zur Archivierung der Homepage für dienächsten Jahrzehnte (Andreas Heimann-Heinevetter)
Die Gruppe begrüßte Andreas Heimann-Heinevetter. Herr Heinevetter ist Intensivkrankenpfleger und Inhaber einer großen Homepage, die der Ausbildung von
Krankenpflegern und -schwestern dient. Aufgrund des Alters der Gruppenmitglieder will die Gruppe sicherstellen, dass die Homepage so schnell nicht aus dem Internet verschwindet. Herr Heinevetter betreibt einen
eigenen Server, ist noch jung genug, um den Verbleib der Homepage für die nächsten zwanzig Jahre zu gewährleisten. Der Umzug soll zu Beginn des kommenden Jahres stattfinden.
6. Bericht Klaus über die Aktivitäten und Erfolge seines Engagements
Klaus berichtete über seine Arbeit am „Runden Tisch Sexueller Missbrauch“ und in einer beim Bundesjustizminister angesiedelten Arbeitsgruppe. Er hat
erreicht, dass die Leistungen des „Runden Tisches Sexueller Missbrauch“ in der Form für behinderte Opfer angepasst werden, dass auch die behindertenspezifischen Kosten zur Erlangung dieser Leistungen
(beispielsweise Fahrten zu Behörden oder zu Therapeuten und die Kosten für die Begleitung) aus diesem Fonds übernommen werden.
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