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Wiedergutmachung der Verbrechen an behinderten Heimkindern in Volmarstein

Nachfolgend eine Kopie unserer HP-Seite „Was wir wollen“ mit unseren Forderungen an Kirche,
Staat und Gesellschaft.

Unsere Forderungen an Kirche, Staat und Gesellschaft

Angesichts der an uns verübten Verbrechen fordern wir im Zuge der Wiedergutmachung:

- Entschuldigung des Diakonischen Werkes (Bundesverband Diakonie) persönlich an jedes
einzelne Opfer durch einen hochrangigen Vertreter oder durch ein individuell adressiertes
Schreiben

- Entschuldigung der Landschaftsverbände als Rechtsnachfolger der Landesjugendämter
persönlich an jedes einzelne Opfer durch einen hochrangigen Vertreter oder durch ein individuell
adressiertes Schreiben

- je nach Wunsch eine einmalige finanzielle Entschädigung oder Opferrente in Anlehnung an das
Opferentschädigungsgesetzes bis zum Lebensende

- Nichtanrechnung aller Entschädigungsleistungen, gleich welcher Art, auf bereits erbrachte oder
noch zu erbringende Sozialleistungen

- Umfang der Entschädigungen in der Form, daß sie auch die Sicherstellung aller finanziellen
Voraussetzungen für eine frei gewählte Lebensform beinhaltet. Dazu gehören sowohl die
finanziellen Voraussetzungen für Mobilität als auch für Assistenz und im Bedarfsfall auch
Hospitsversorgung

- Übernahme der Kosten für Krankenversorgungen, die auf Grund falscher medizinischer
Versorgung in der Kindheit notwenig werden, wenn Krankenkassen oder Sozialbehörden die
Kostenübernahme verweigern; Übernahme der Kosten für eine individuelle Assistenz am
Krankenbett, weil das Krankenhauspersonal im Umgang mit Schwerbehinderten in der Praxis
überfordert ist

- nach 40 Jahren Schweigen und Vertuschen Vorratshaltung der Dokumentationen der Verbrechen
in der vorhandenen Buchform und der vorhandenen Homepage wengistens 40 Jahre lang und
Übernahme der damit verbundenen Kosten

- für den Fall, daß sich Betroffene zusammenfinden, um den Lebensabend gemeinsam zu
verbringen, auch, weil sie sich dadurch einen Schutz vor Übergriffen im Alter versprechen, Suche
und Einrichtung eines Hauses
mit mehreren ebenerdigen Wohnungen mit umliegender
Gartenanlage in der Nähe einer Fußgängerzone, als Seniorenheim und gegebenenfalls
Hospitzstätte
, Bereitstellung von geschultem Personal unter Mitentscheidung der Hausbewohner,
ständige unangemeldete Kontrollen, Befindlichkeitsgespräche unter Ausschluss der im Hause
tätigen Mitarbeiter, Finanzierung eines von den Hausbewohnern beauftragten Kontrolleurs,
umfangreiches Freizeitangebot, eigene Essenversorgung mit Wunschzubereitung,
Behindertenassistenz, wie sie Schwerstbehinderten zur Verfügung gestellt wird (16 bis 20 Stunden
pro 24 Stunden).