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Aufsichtspflicht - Wer war zuständig für die Kinder im JHH?

War Volmarstein zuständig?
Fragen an die Stadtverwaltung Wetter
Antworten der Stadt Wetter

Dr. Ulrike Winkler, Historikerin, zur Frage nach der Zuständigkeit in der Heimaufsicht:

“Hinsichtlich der Heimaufsicht ist das Folgende zu sagen. Das Reichsgesetz für Jugendwohlfahrt (RJWG) von 1922, das mit einigen Veränderungen bis 1961 in Kraft war, kannte keine institutionalisierte Heimaufsicht. Diese erfolgte – wenn überhaupt – mittelbar im Rahmen der Heimkinderaufsicht.
Erst mit der Novellierung des RJWG 1961 hatten die Landesjugendämter überall dort, wo Kinder und minderjährige Jugendliche (außerhalb ihrer Herkunftsfamilien) dauerhaft oder zeitweise, ganztägig oder für einen Teil des Tages, lebten und/oder dauerhaft oder zeitweise betreut wurden, die gesetzliche unmittelbare Heimaufsicht inne. Hierzu gehörten auch Heime, die Kindern und minderjährigen Jugendlichen mit körperlichen Beeinträchtigungen Unterkunft gewährten und diese betreuten. Und natürlich unterfiel auch das Johanna-Helenen-Heim der Heimaufsicht, die dem Landesjugendamt in Münster oblag.”

Nachfrage an Städtisches Archiv am 23.11.2009

Allerdings ist uns ein Fundstück zugekommen, in dem ein Jugendamt und ein Wohlfahrtsamt Volmarstein erwähnt werden. Dieses Fundstück senden wir Ihnen als Kopie zu und wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns über diese Behörden in Volmarstein Auskunft geben könnten. Insbesondere interessiert uns, welche Aufgaben das Jugendamt Volmarstein hatte. Wichtig ist eine Antwort auf die Frage, ob es auch Aufsichtspflichten inne hatte.

Link

Stadt Wetter am 1. Febr. 2010 an FAG:
“Es gab zu der damaligen Zeit kein Jugendamt in Volmarstein”

Ihr Schreiben vom 23.11.2009
Sehr geehrter Jakob,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 23.11.2009 und der darin enthaltenen Frage, die insofern wie folgt beantwortet werden kann:
Es gab zu der damaligen Zeit kein Jugendamt in Volmarstein. Die Aufsichtspflicht lag bei der Heimaufsicht bzw. beim Kreis.
Bei weiteren Fragen, muss ich Sie daher an den Kreis verweisen. Ich hoffe, Ihnen ein Stück weit geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen
i. A. B. Sachs
 

Link

War der Ennepe-Ruhr-Kreis zuständig?

Zwischenantwort 22. 5. 2009