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Was wir wollen - zwischen Entschuldigung und Wiedergutmachung

Nun ist es dokumentiert und es gibt keinen Zweifel mehr: Zwischen 1947 und 1969 haben Gewalt und Verbrechen an behinderten Kleinkindern und Schulkindern in den damaligen Orthopädischen Anstalten Volmarstein stattgefunden. Die Rechtsnachfolger, also die Evangelische Stiftung Volmarstein, das Diakonische Werk als Rechtsnachfolger der Inneren Mission, der Ennepe-Ruhr-Kreis und die Stadt Wetter als Aufsichtsorgane und Landschaftsverbände Westalen Lippe und Rheinland als Kostenträger sind aufgefordert,  sich den Opfern gegenüber für ihr oder das Versagen ihrer Vorgänger zu entschuldigen und Wiedergutmachung zu leisten. Eine Entschuldigung wird erst dann glaubhaft, wenn daran Wiedergutmachungskonzepte geknüpft sind.
Auf dieser Seite werden die Forderungen der Opfer und die Reaktionen darauf dokumentiert.

Unsere Forderungen an Kirche, Staat und Gesellschaft

Angesichts der an uns verübten Verbrechen fordern wir im Zuge der Wiedergutmachung:

- Entschuldigung des Diakonischen Werkes (Bundesverband Diakonie) persönlich an jedes einzelne Opfer durch einen hochrangigen Vertreter oder durch ein individuell adressiertes Schreiben

- Entschuldigung der Landschaftsverbände als Rechtsnachfolger der Landesjugendämter persönlich an jedes einzelne Opfer durch einen hochrangigen Vertreter oder durch ein individuell adressiertes Schreiben

- je nach Wunsch eine einmalige finanzielle Entschädigung oder Opferrente in Anlehnung an das Opferentschädigungsgesetzes bis zum Lebensende

- Nichtanrechnung aller Entschädigungsleistungen, gleich welcher Art, auf bereits erbrachte oder noch zu erbringende Sozialleistungen

- Umfang der Entschädigungen in der Form, daß sie auch die Sicherstellung aller finanziellen Voraussetzungen für eine frei gewählte Lebensform beinhaltet. Dazu gehören sowohl die finanziellen Voraussetzungen für Mobilität als auch für Assistenz und im Bedarfsfall auch Hospitsversorgung

- Übernahme der Kosten für Krankenversorgungen, die auf Grund falscher medizinischer Versorgung in der Kindheit notwenig werden, wenn Krankenkassen oder Sozialbehörden die Kostenübernahme verweigern; Übernahme der Kosten für eine individuelle Assistenz am Krankenbett, weil das Krankenhauspersonal im Umgang mit Schwerbehinderten in der Praxis überfordert ist

- nach 40 Jahren Schweigen und Vertuschen Vorratshaltung der Dokumentationen der Verbrechen in der vorhandenen Buchform und der vorhandenen Homepage wengistens 40 Jahre lang und Übernahme der damit verbundenen Kosten

-
für den Fall, daß sich Betroffene zusammenfinden, um den Lebensabend gemeinsam zu verbringen, auch, weil sie sich dadurch einen Schutz vor Übergriffen im Alter versprechen, Suche und Einrichtung eines Hauses mit mehreren ebenerdigen Wohnungen mit umliegender Gartenanlage in der Nähe einer Fußgängerzone, als Seniorenheim und gegebenenfalls Hospitzstätte, Bereitstellung von geschultem Personal unter Mitentscheidung der Hausbewohner, ständige unangemeldete Kontrollen, Befindlichkeitsgespräche unter Ausschluss der im Hause tätigen Mitarbeiter, Finanzierung eines von den Hausbewohnern beauftragten Kontrolleurs, umfangreiches Freizeitangebot, eigene Essenversorgung mit Wunschzubereitung, Behindertenassistenz, wie sie Schwerstbehinderten zur Verfügung gestellt wird (16 bis 20 Stunden pro 24 Stunden)

Forderungen, Bitten, Anregungen

Reaktionen der Briefempfänger

Links

Entschuldigung der ESV und Aufforderung zu Wiedergutmachungskonzept

Wiedergutmachungen bisher abgelehnt, zum Schreiben vom 8. 05. 09
Stellungnahme 15. 06. 09
siehe
- Entschuldigung ESV

Link
Link
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Entschuldigung Diakonisches Werk

Keine Entschuldigung für das Versagen ihrer Vorgänger (Innere Mission)

Link

Entschuldigung Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Aufforderung zu Wiedergutmachungskonzept

Große Betroffenheit - keine Entschuldigung
Schreiben des LWL vom 08. 06. 2009:  LWL wartet  auf irgendwelche in Auftrag gegebene wissenschaft- liche Dokumentation, die Mitte 2010 fertiggestellt sein soll. LWL: Aus ihren Unterlagen wird ein Fehlverhalten des Landesjugendamtes nicht sichtbar.
FAG protestiert gegen Verzögerung

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Entschuldigung Landschaftsverband Rheinland und Aufforderung zu Wiedergutmachungskonzept

Entschuldigung über Presse: “... möchte hier und jetzt dafür öffentlich eine Entschuldigung aussprechen“, jedoch Wiedergutmachung erst nach eigener Erforschung

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Entschuldigung Ennepe-Ruhr-Kreis

“Ich hoffe sehr, dass auch besonders durch das Engagement Ihrer Arbeitsgruppe und die Auseinandersetzung mit dem Historikerbericht im Sinne der Opfer eine Wiedergutmachung erreicht wird.
Hinsichtlich des Ennepe-Ruhr-Kreises lässt es sich für mich nach einem so langen Zeitraum nicht mehr klären, ob dieser in irgendeiner Form in der Verantwortung war und wenn, ob konkrete Versäumnisse oder Nachlässigkeiten den damaligen Mitarbeitern anzulasten sind.”

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Ennepe-Ruhr-Kreis: Großzügige Erweiterung des Behindertenfahrdienstes:
1. Verdoppelung der Anzahl der Fahrten von 8 auf 16 Doppelfahrten
2. Aufhebung der Beschränkung der Kilometerzahl 10
3. Großzügige Erweiterung über die Kilometerzahl von 40 hinweg
4. Alternativ ein monatliches Gesamtkontingent von 800 km für Opfer, die ihre sozialen Beziehungen über die 40 km Grenze hinaus haben
5. Fortfall jeglicher Zuzahlung
6.Verkürzung der Buchungszeit auf maximal 2 Tage
7. Gelegenheiten zur Inanspruchnahme anderer Fahrdienste, wenn der DRK-Fahrdienst ausgebucht ist.

Keine Wiedergutmachung durch den EN-Kreis, stattdessen Verweis auf Antragsmöglichkeiten im Rahmen der Sozialhilfe:

“Gerade für den von Ihnen vertretenen Personenkreis kann eine Finanzierung zur Teilhabe nach dem Sozialhilferecht ergänzend in Betracht kommen.”

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Entschuldigung der Stadt Wetter

Nicht zuständig.“Dennoch möchte ich es nicht versäumen, mich des Schicksals anzunehmen und auf diesem Wege meine aufrichtige Anteilnahme auszusprechen.”
“Es gab zu der damaligen Zeit kein Jugendamt in Volmarstein.”

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Link doc

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