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Hilfe für J. J. wohnt in einer 38 qm Wohnung und ist völlig auf sich gestellt. Die FAG hat Antrag auf Renovierung und Neuausstattung seiner Wohnung
gestellt. Ferner hat sie eine 3-Stunden-Assistenz täglich für ihn beantragt. Im Rahmen der Assistenz soll ihm bei der Haushaltsführung, bei den Essenszubereitungen und bei seinen Freizeitaktivitäten geholfen
werden. J. erhält zur Lebensführung etwa 240 Euro ausbezahlt und muss davon Lebensmittel, Körper- und Hauspflegemittel, Kommunikationsmittel, Praxisgebühren, medizinische Zusatzleistungen und Freizeitgestaltung
bezahlen. Die FAG hat den Antrag gestellt, ihn von allen Kosten zu befreien, so dass er 8 Euro täglich, also 240 Euro monatlich für ganz persönliche Bedürfnisse, also Freizeitgestaltung, zusätzliche Getränke
und Genussmittel, Gelder für für Anforderungen eines Behindertenfahrdienstes zur Verfügung hat. Ferner hat die FAG beantragt, dass er nächstes Jahr eine Woche Westerbork in Holland besuchen kann. Wir wissen,
dass er dort wenige glückliche Wochen seiner Kindheit und Jugend verbracht hat. Wir haben die ESV darum gebeten, diese Kosten komplett zu tragen.
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