hiermit stellt die Arbeitsgruppe JHH einen Antrag auf Sachleistungen für folgende Person, die auf einem Extrablatt mit Name und Adresse identifizierbar
aufgeführt ist. Ich bitte Sie, dieses Extrablatt vertraulich zu behandeln. Die Daten werden auch unsererseits nicht veröffentlicht. In unserem Antrag nennen wir sie Ariane.
Frau Ariane hat sieben Jahre ihrer Kindheit im Johanna-Helenen-Heim verbracht. Dort ist sie permanenter physischer Gewalt ausgesetzt gewesen. Ebenso ist sie
psychischer Gewalt bis hin zur wiederholten psychischen Folter ausgesetzt gewesen. Für die Befriedigung irgendwelcher Bedürfnisse von Schwestern ist sie auch sexuellen Attacken ausgesetzt gewesen.
Sie war in ihrer Bewegungsfreiheit dermaßen eingeschränkt, dass man ohne weiteres von Freiheitsberaubung sprechen kann.
Sie wurde medizinisch und therapeutisch falsch behandelt, woraus heute erhebliche Gesundheitsstörungen resultieren. Ihr wurde das Nasenbein gebrochen, was
zur Folge hatte, dass sie auch leichte Entstellungen aufweist, die ihre Kontaktmöglichkeiten zu anderen Menschen einschränkt.
Sie wurde zur Unselbständigkeit erzogen, ihr wurden Schulbildung und Weiterbildung verwehrt, sie an der Erweiterung des Erlebnis- und Erfahrungshorizontes
durch Inaktivitäten der Mitarbeiter gehindert. Auch ihre soziale Entwicklung wurde behindert, teilweise in einigen Bereichen total eingeschränkt oder sogar unterbunden.
Zumindest körperlich ist sie heute ein Wrack. Sie kann keinen Tag ohne Schmerzmedikamente leben. Dies resultiert aus der falschen orthopädischen und
medizinischen Behandlung in ihrer Kindheit. Mit zunehmendem Alter ist sie immer weniger in der Lage, zu Fuß zu gehen. Das Treppensteigen ist so gut wie ausgeschlossen, selbst eine Stufe bereitet ihr schon
unzumutbare Schmerzen. Darum braucht sie zunehmend mehr Hilfe bei der Verrichtung des Haushaltes und bei der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft.
Aus diesem Grund beantragen wir für Frau Ariane zunächst eine Stunde pro Tag ambulante Hilfe im Rahmen der „Selbstbestimmten Assistenz Behinderter“.
Diese tägliche Stunde sollte bei Bedarf auf mehrere Stunden für einen Tag zusammengefasst werden können, so dass sie an einigen Tagen auch einmal im Rahmen ihre Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft Ausfahrten
und Besuche absolvieren kann. Dafür fiele dann an anderen Tagen diese Hilfe aus.
Damit verbunden wäre ein Behindertenfahrzeug, das Sie für solche Expeditionen zur Verfügung stellen möchten.
Wie oben erwähnt, hat sie sieben Jahre lang keine Freiheit genießen dürfen und darum natürlich berechtigte Angst, dass sich dieses Schicksal im Alter
wiederholt, wenn sie keine Behindertenassistenz erhält.
Die körperliche Behinderung ist zwar klar sichtbar und auch klar definierbar, allerdings reicht sie nicht aus, um irgendwelche Forderungen aus dem
Pflegeversicherungsgesetz ableiten zu können. Daher bitten wir Sie, für diese notwendigen Hilfen einzustehen. Dabei würden dann Kosten in Höhe von etwa 15,00€ pro Stunde, also etwa 450€ pro Monat entstehen.
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