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Entschuldigung der Bundesrepublik

Wir fordern Sie auf, eine Kehrtwendung Ihrer Einstellung zu den Verbrechen in den Heimen vorzunehmen. Wir fordern Sie auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wenigstens jenen, denen Ihre Rechtsvorgänger und Aufsichtsorgane vor 40 bis 60 Jahren den besonderen Schutz des Staates verweigert haben, ein Symbol der Wiedergutmachung in Form einer Opferrente bis zum Lebensende zu zeigen. Sie, die durch dieses Versagen eine zerstörte Kindheit hatten, sollen wenigstens ein menschenwürdiges Alter erleben dürfen. Das ist von Ihnen, von den Politikern heute, wahrlich nicht zu viel verlangt.

An das Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
zu Händen Herrn Regierungsdirektor
Frank Wältermann
53123 Bonn
Telefax 0228995274134

Ihr Schreiben an den Petitionsausschuss vom 11.03.2009
IVc2-45-Jacob/09

Sehr geehrter Herr Wältermann,

Ihr oben genanntes Schreiben hat uns entsetzt. Es stellt eine zusätzliche Verhöhnung der Heimopfer dar, die in den 50er und 60er Jahren massiven Gewalttätigkeiten und Verbrechen ausgesetzt waren.

Sie lehnen Versorgungsleistungen unter Abänderungen des OEG, §10a mit dem Hinweis ab: „Auch die Beschränkung einer solchen Leistungserbringung auf bestimmte Personengruppen, wie etwa misshandelte Heimkinder, kann nicht befürwortet werden, da dies eine nicht gerechtfertigte Besserstellung gegenüber anderen vergleichbaren Personenkreisen darstellen würde.“

Das OEG, so viel müsste Ihnen bekannt sein, ist für jene Fälle gedacht, in denen Menschen durch andere Menschen Gewalt angetan wird. Durch diese Gewalt wird der Normalzustand eines Menschen verändert. Der vorher normale Zustand eines Menschen wird durch Gewalt unnormal. Das OEG soll einen Beitrag dazu leisten, dass dieser unnormale Zustand ansatzweise wieder normalisiert wird.

Im Falle der behinderten Heimkinder ist der Normalzustand vor dem Erleben von Gewalt und Verbrechen die angeborene oder erworbene Behinderung. Durch Gewalt und Verbrechen wurden diese Heimkinder zusätzlich geschädigt. Sie haben in den meisten Fällen zusätzliche Behinderungen physischer und/oder psychischer Art erhalten. So haben einige in Folge völlig fehlender oder falscher medizinischer Versorgung und/oder Therapie beispielsweise zusätzliche Hüftschäden bekommen, die irreparabel sind und deren Auswirkungen in Form von Schmerzen nur noch medikamentös halbwegs in den Griff zu bekommen sind. Andere ehemalige Heimkinder, die vor den Gewalttaten ohne Sprachbehinderung waren, haben nun eine solche. Andere, die normal hören konnten, sind nun fast taub, weil ihnen das Trommelfell durch bloße Gewalt in Form von Schlägen zertrümmert wurde. Einige ehemalige Kinder sind seit Jahren in psychologischer Behandlung.  Viele gehören dort hin. Viele haben Heimschäden davon getragen.

Dies alles ist geschehen, weil sämtliche staatlichen Instanzen in ihrer Aufsichtspflicht völlig versagt haben. Die damalige Bundesregierung hat per Gesetz 1961 die Heimaufsicht den Ländern, die Länder den Landesjugendämtern,  übertragen. Niemand hat überprüft, ob und wie Gesetze und Verordnungen umgesetzt wurden. Von den Landesjugendämtern haben zumindest die Menschen der Gesellschaft, die nun wirklich zu den Hilflosesten und Schutzbedürftigsten gehören, nämlich körperlich und/oder geistig behinderte Kleinkinder und Kinder, bis zum Jahre 1967 keinen einzigen Vertreter zu Gesicht bekommen. Keiner hat überprüft, wie diese hilflosen Kreaturen dahinvegetieren. Durch die völlige Inaktivität aller staatlichen Organe konnten solche Verbrechen mit den in Auszügen genannten Folgen erst geschehen. Das Johanna-Helenen-Heim war quasi ein rechtsfreier Raum, in dem der blanke Terror herrschte.

Dafür tragen Sie und die Ihnen untergeordneten Behörden die Verantwortung. Sie, die damals verantwortlichen Aufsichtsorgane, haben den an sich schon schlimmen ursprünglichen Zustand dieser behinderten Kleinkinder und Kinder durch ihr Versagen zusätzlich verschlimmert. Wenn die Opfer nun eine finanzielle  Entschädigung , entweder aus einem zu ändernden OEG heraus oder im Rahmen anderer staatlicher Hilfen fordern, so wollen sie keine „Besserstellung gegenüber anderen vergleichbaren Personenkreisen“, sondern den Versuch der Wiederherstellung des vorherigen Zustandes. Ihre Behauptung, mit Ihren Leistungen würde eine Besserstellung bewirkt, ist ein weiterer Schlag in die Gesichter jener Opfer, die durch das Versagen der ausführenden Organe zu Opfern geworden sind.

Wir fordern Sie auf, eine Kehrtwendung Ihrer Einstellung zu den Verbrechen in den Heimen vorzunehmen. Wir fordern Sie auf, nach Möglichkeiten zu suchen, wenigstens jenen, denen Ihre Rechtsvorgänger und Aufsichtsorgane vor 40 bis 60 Jahren den besonderen Schutz des Staates verweigert haben, ein Symbol der Wiedergutmachung in Form einer Opferrente bis zum Lebensende zu zeigen. Sie, die durch dieses Versagen eine zerstörte Kindheit hatten, sollen wenigstens ein menschenwürdiges Alter erleben dürfen. Das ist von Ihnen, von den Politikern heute, wahrlich nicht zu viel verlangt. Hier noch einmal ein Auszug aus dem Verbrechenskatalog, den Sie mit zu verantworten haben:

"Zu den einzelnen Misshandlungen und Straftaten z. B.:
-  Hiebe mit dem Krückstock auf den Kopf, gegen den Rücken, in die Kniekehle
-  Schläge mit den Fäusten auf den Kopf, ins Gesicht, auf die Ohren
-  kindliche Körper gegen Heizungsrohre schleudern
-  Aufschlagen des Kopfes auf die Pultplatte bzw. Einquetschen zwischen die Flügel der
   klappbaren Schultafel
-  Traktieren der "Eckensteher" mit dem Stock - wenn sie gefallen sind - solange, bis sie
   wieder aufstanden
-  Zwangsfütterung (selbst des Erbrochenen)

Weitere Gewalttätigkeiten bestanden in der Ausübung psychischer Gewalt z. B.:
-  Kleinkinder mit dem "Bullemann" oder der Leichenhalle drohen
-  Kleinkinder und andere Kinder in permanente Angstzustände versetzen durch
   Drohungen, unangekündigte Schläge, Schlafentzug, unkontrollierte Gefühlsausbrüche
-  Isolationsfolter, stundenlanges, tagelanges, wochenlanges Einsperren im
   Badezimmer, dunklem Abstellraum oder Wäschekammer - oder im Urlaub in einem
   leeren Zimmer
-  Aufforderung an einzelne Kinder, andere Kinder zu schlagen.

Sexueller Missbrauch z. B.:
-  Zur-Schau-Stellung der sekundären Geschlechtsmerkmale
-  Stimulierung und Erregung von Jugendlichen unter Einsatz des Waschlappens und
   Seife, wobei die direkte Berührung mit den Händen nicht ausgenommen war
-  Fortführung dieser Stimulierungen bis zum Erguß
-  Aufforderung an junge Diakonische Helferinnen, die Erregung bei Jungen zu
   beobachten
-  Anschließende Bestrafung dieser Jungen, weil sie angeblich "Schweine" seien.
-  Untersuchung der Brüste und des Intimbereiches auf Weiterentwicklung, wobei
   vordergründig Büstenhalter angepasst werden sollten

Wir hoffen sehr, nun bald einen positiven Bescheid zu erhalten, damit die Opfer noch erleben können, dass Ihnen das Versagen der Bundesrepublik, der Länder und der ausführenden Behörden leid tut.

Mit freundlichen Grüßen
 
 (Helmut Jacob)
     Sprecher